Sachverhalte: Der Inzest: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Erste Anklage (1907 - 1910) ===
=== Erste Anklage (1907 - 1910) ===
Gemäß Urteil des Landgerichts Neuburg/Donau vom 28.5.1915 wurden Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 verurteilt und zwar wurde Viktoria zu einem Monat Gefängnis und Andreas Gruber zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Es ist nicht bekannt, wer das Strafverfahren durch eine Anzeige in Gang gebracht hat. Aus dem Aktenzeichen 105/15 ist zu entnehmen, dass die Strafanzeige Anfang des Jahres 1915 erstattet worden sein muss.
Gemäß Urteil des Landgerichts Neuburg/Donau vom 28.5.1915 wurden Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 verurteilt und zwar wurde Viktoria zu einem Monat Gefängnis und Andreas Gruber zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Es ist nicht bekannt, wer das Strafverfahren durch eine Anzeige in Gang gebracht hat. Aus dem Aktenzeichen 105/15 ist zu entnehmen, dass die Strafanzeige Anfang des Jahres 1915 erstattet worden sein muss.
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[Weitere Infos: [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas und Viktoria Gruber 1915 | Detailseite]] zum Prozess]
=== Zweiter Anklage(1919) ===
=== Zweiter Anklage(1919) ===
Gemäß Anzeige des [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] vom 10.9.1919 soll Viktoria Gabriel auch 1918/1919 wieder Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt haben. Seine Anzeige begründete er damit, dass sie es ihm selbst erzählt habe. Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wurden deshalb am 31.12.1919 erneut wegen Blutschande angeklagt. Im Zeitraum vom 13.9.1919 bis ca.25.9.1919 saß Andreas Gruber wegen dieses Vorwurfs auch in Untersuchungshaft. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Neuburg wurden sie 1920 jedoch freigesprochen.<br>
Gemäß Anzeige des [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] vom 10.9.1919 soll Viktoria Gabriel auch 1918/1919 wieder Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt haben. Seine Anzeige begründete er damit, dass sie es ihm selbst erzählt habe. Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wurden deshalb am 31.12.1919 erneut wegen Blutschande angeklagt. Im Zeitraum vom 13.9.1919 bis ca.25.9.1919 saß Andreas Gruber wegen dieses Vorwurfs auch in Untersuchungshaft. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Neuburg wurden sie 1920 jedoch freigesprochen.<br>
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