Theorien: Gump Adolf und Anton: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. April 2011, 21:54 Uhr
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Der Arbeitgeber von Anton Gump, die deutschen Werke Ingolstadt, besassen keine Unterlagen über die Dienste des Personals am 31.03. und 01.04.1922. Man konnte Anton Gump damit nicht nachweisen, dass er auf der Arbeit war oder nicht. Recherchen haben ergeben, dass zu der Zeit in Bayern großflächige Arbeiterstreiks durchgeführt wurden. | Der Arbeitgeber von Anton Gump, die deutschen Werke Ingolstadt, besassen keine Unterlagen über die Dienste des Personals am 31.03. und 01.04.1922. Man konnte Anton Gump damit nicht nachweisen, dass er auf der Arbeit war oder nicht. Recherchen haben ergeben, dass zu der Zeit in Bayern großflächige Arbeiterstreiks durchgeführt wurden. | ||
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Die damalige Lebensgefährtin von Adolf Gump, Magdalena Schindler, haben die Kriminalbeamten [[Personen: Prähofer Josef | Prähofer]], [[Personen: Halbedel ungekannt | Halbedel]] und Staatsanwalt Dr. Popp eingehend vernommen, bevor sie mit [[Dokumente: 1952-05-03 Haftbefehl Schindler Magdalena | | Die damalige Lebensgefährtin von Adolf Gump, Magdalena Schindler, haben die Kriminalbeamten [[Personen: Prähofer Josef | Prähofer]], [[Personen: Halbedel ungekannt | Halbedel]] und Staatsanwalt Dr. Popp eingehend vernommen, bevor sie mit [[Dokumente: 1952-05-03 Haftbefehl Schindler Magdalena | verhafter]] und in Untersuchungshaft genommen wurde. Auch hatte man mit ihre Wohnung [[Dokumente: 1952-05-03 Durchsuchungsbefehl Schindler Magdalena | durchsucht]]. | ||
Letztendlich trat die Verjährungsfrist ein und die Erhebungen wurden gestoppt.<br> | Letztendlich trat die Verjährungsfrist ein und die Erhebungen wurden gestoppt.<br> | ||
Man konnte den Tatverdächtigen nichts nachweisen. | Man konnte den Tatverdächtigen nichts nachweisen. |