Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Karl Gabriel, der zum Res.Inf.Reg.No.13 im Weltkriege eingezogen war, ist am 12. Dezember 1914 im Gefecht bei Neuville gefallen. Laut Erbschein des Amtsgerichtes Schrobenhausen ausgestellt unterm 11.Dezember 1922 –an Stelle des eingezogenen Erbscheins vom 19.Februar 1915-, wurde Karl Gabriel aufgrund des Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu einem Viertel und von seiner [[Personen: Gabriel Cäzilia | Tochter Zäzilie Gabriel]] zu drei Viertel beerbt. (Nachlaßakten des Amtsgerichts Schrobenhausen N.R.No.188/14).<br><br>
Karl Gabriel, der zum Res.Inf.Reg.No.13 im Weltkriege eingezogen war, ist am 12. Dezember 1914 im Gefecht bei Neuville gefallen. Laut Erbschein des Amtsgerichtes Schrobenhausen ausgestellt unterm 11.Dezember 1922 –an Stelle des eingezogenen Erbscheins vom 19.Februar 1915-, wurde Karl Gabriel aufgrund des Gesetzes von seiner Witwe Viktoria Gabriel in Hinterkaifeck zu einem Viertel und von seiner [[Personen: Gabriel Cäzilia | Tochter Zäzilie Gabriel]] zu drei Viertel beerbt. (Nachlaßakten des Amtsgerichts Schrobenhausen N.R.No.188/14).<br><br>


2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 16. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber [[Sachverhalte: Der Inzest | außerehelichen Geschlechtsverkehr]] gepflogen und wurden [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | durch Urteil]] der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.<br>
2. Viktoria Gabriel, geb. Gruber, hatte vor ihrer Verehelichung und zwar in der Zeit von 1907 bis Sommer 1910, also von ihrem 20. Lebensjahre ab, mit ihrem leiblichen Vater Andreas Gruber [[Sachverhalte: Der Inzest | außerehelichen Geschlechtsverkehr]] gepflogen und wurden [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | durch Urteil]] der Strafkammer des Landgerichts Neuburg a.D. vom 28.Mai 1915, Andreas Gruber hiewegen zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr, Viktoria Gabriel zur Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.<br>
Beide haben die Strafe verbüßt. (Akten des Landgerichts Neuburg Str.P.Reg.No.105/15).
Beide haben die Strafe verbüßt. (Akten des Landgerichts Neuburg Str.P.Reg.No.105/15).
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