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[Weitere Infos: [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1915 | Detailseite]] zum Prozess]
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=== Zweiter Anklage (1919) ===
=== Zweite Anklage (1919) ===
Gemäß Anzeige des [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] vom 10.9.1919 soll Viktoria Gabriel auch 1918/1919 wieder Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt haben. Seine Anzeige begründete er damit, dass sie es ihm selbst erzählt habe. Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wurden deshalb am 31.12.1919 erneut [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | wegen Blutschande angeklagt]]. Im Zeitraum vom 13.9.1919 bis ca.25.9.1919 saß Andreas Gruber wegen dieses Vorwurfs auch in Untersuchungshaft. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Neuburg wurden sie 1920 jedoch freigesprochen.<br>
Gemäß Anzeige des [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] vom 10.9.1919 soll Viktoria Gabriel auch 1918/1919 wieder Geschlechtsverkehr mit ihrem Vater gehabt haben. Seine Anzeige begründete er damit, dass sie es ihm selbst erzählt habe. Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wurden deshalb am 31.12.1919 erneut [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | wegen Blutschande angeklagt]]. Im Zeitraum vom 13.9.1919 bis ca.25.9.1919 saß Andreas Gruber wegen dieses Vorwurfs auch in Untersuchungshaft. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Neuburg wurden sie 1920 jedoch freigesprochen.<br>
Die Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger]] hat bei ihrer polizeilichen Vernehmung 1922 angegeben, sie habe gesehen, dass Andreas Gruber und seine Tochter während ihrer Anwesenheit im Sommer 1921 im Heu Geschlechtsverkehr hatten.<br>
Die Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger]] hat bei ihrer polizeilichen Vernehmung 1922 angegeben, sie habe gesehen, dass Andreas Gruber und seine Tochter während ihrer Anwesenheit im Sommer 1921 im Heu Geschlechtsverkehr hatten.<br>
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