Theorien: Schlittenbauer Lorenz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Februar 2020, 02:13 Uhr
, vor 4 Jahren→Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess: Korrekturen in der Darstellung
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=== Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess === | === Vorgänge nach der Vaterschaftsanerkennung / Blutschandeprozess === | ||
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landgerichte Neuburg vom 08.10.19 wurde Schlittenbauer am 23.10.19 gemäß § 65 Abs. 3 StPO aF als Zeuge gesetzlich beeidigt. Er gab bei dieser Vernehmung an, dass seine Anzeige voll und ganz der Wahrheit entspreche und er bei seiner Vernehmung am 23.09.1919 die Unwahrheit gesagt habe, weil die Viktoria Gabriel ihn zur Zurücknahme seiner Behauptungen veranlasst habe und Andreas Gruber ihm in Aussicht gestellt habe, er werde ihm die Sache möglichst leicht machen, wenn er nur die Vaterschaft annehme. Die Staatsanwaltschaft [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg an der Donau]] klagte dann am 31.12.1919 Viktoria Gabriel und Andreas Gruber wegen Inzests an. | |||
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Der [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | Prozess]] im Mai 1920 brachte keinen erneuten Inzestfall ans Tageslicht. | Der [[Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 | Prozess]] im Mai 1920 brachte keinen erneuten Inzestfall ans Tageslicht. Andreas Gruber und Viktoria Gabriel wurden frei gesprochen.<br> | ||
Es heisst, man hätte keinen erneuten Inzest nachweisen können und der Zeuge | Es heisst, man hätte keinen erneuten Inzest nachweisen können und der Zeuge Schlittenbauer hätte widersprüchliche Aussagen gemacht.<br> | ||
Dieser Sachverhalt ist der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des StA. Pielmayer entnommen. | Dieser Sachverhalt ist der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayer | Zusammenfassung]] des StA. Pielmayer entnommen. | ||
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Da | Da Andreas Gruber keine Haftentschädigung für die Untersuchungshaft bekommen hatte, ist es naheliegend, dass es ein Freispruch aus Mangel an Beweisen war. | ||
Aber auch Lorenz Schlittenbauer wurde nicht wegen eines Meineides gesetzlich belangt. | Aber auch Lorenz Schlittenbauer wurde nicht wegen eines Meineides gesetzlich belangt. | ||
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Die Familien waren zerstritten, was sich aber laut LS mit der Zeit wieder gegeben hatte. Er habe wieder mit dem Gruber gesprochen. [[Dokumente: 1933-11-29 Ersuchen bzgl Aufentshaltort Rieger Kreszenz | Zitat]] aus einem Verhör der ehem. Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger ]]: "Der alte Gruber und Schlittenbauer redeten miteinander, dagegen nicht die Frauen mit Schlittenbauer."<br> | Die Familien waren zerstritten, was sich aber laut LS mit der Zeit wieder gegeben hatte. Er habe wieder mit dem Gruber gesprochen. [[Dokumente: 1933-11-29 Ersuchen bzgl Aufentshaltort Rieger Kreszenz | Zitat]] aus einem Verhör der ehem. Magd [[Personen: Rieger Kreszenz | Kreszenz Rieger ]]: "Der alte Gruber und Schlittenbauer redeten miteinander, dagegen nicht die Frauen mit Schlittenbauer."<br> | ||
Die Aussage des LS, daß sich die angespannte Situation zwischen den Familien Gruber/Gabriel und Schlittenbauer | Die Aussage des LS, daß sich die angespannte Situation zwischen den Familien Gruber/Gabriel und Schlittenbauer mit der Zeit wieder verbesserte wird auch durch die Aussagen der beiden Nachbarn und Mitauffinder gestützt. Zitat [[Aussagen: 1922-04-05 Pöll Michael |Pöll]]: <i>„Soviel ich weiß, hatte Schlittenbauer beabsichtigt, die Viktoria G. zu heiraten, noch dass er der Vater des außerehel. Knaben Josef G. war. Die Ehe wurde aber durch den alten Gruber, der Vater der Viktoria Gabriel, verhindert. Da sie sich in letzter Zeit also der Schlittenbauer u. der Gruber feindlich gesinnt waren ist mir nicht bekannt.“</i> und [[Aussagen: 1922-04-05 Sigl Jakob|Sigl]]: <i>„Die letzte Zeit war Gruber mit Schlittenbauer nicht mehr in Feindschaft.“</i>. | ||
== Verdachtsmoment Auffindung== | == Verdachtsmoment Auffindung== |