Wissen: Gerichtsmedizinischer Standard bei einer Obduktion: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie: Wissen]]
[[Kategorie: Wissen]]
[[Datei:Instrumentarium.jpg|thumb]]
[[Datei:Instrumentarium.jpg|thumb|300px|&copy;malyma<br>Obduktionsbesteck um 1920, Sonderausstellung "Mythos Hinterkaifeck", Bayerisches Polizeimuseum (2016 - 2019) <br>Leihgabe Medizinhistorisches Museum Ingolstadt]]
== Was? ==
== Was? ==
Bestimmungen an die sich der Gerichtsarzt [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist |Dr. Aumüller]] bei den Sektionen der Opfer zu halten hatte, waren neben dem [[Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche |§ 87 der Strafprozeßordnung]] auch medizinische Richtlinien und Vorgaben.<br>
Bestimmungen an die sich der Gerichtsarzt [[Ermittler: Aumüller Johann Baptist |Dr. Aumüller]] bei den Sektionen der Opfer zu halten hatte, waren neben dem [[Gesetze: Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche |§ 87 der Strafprozeßordnung]] auch medizinische Richtlinien und Vorgaben.<br>
8.546

Bearbeitungen