Sonstiges: Beispielhafte Kriminalfälle: Unterschied zwischen den Versionen

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|valign="top"|Täter unbekannt,<br>Tat trotz mehreren Tatverdächtigen bis heute ungeklärt
|valign="top"|Täter unbekannt,<br>Tat trotz mehreren Tatverdächtigen bis heute ungeklärt
|valign="top"|Es wurde kein Raub begangen.
|valign="top"|Es wurde kein Raub begangen.
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|valign="top"|Ebersberg,<br>Bayern
|valign="top"|1920
|valign="top"|kleines auf einem Hügel vor dem Ebersbergersee stehendes einstöckiges Gütleranwesen
|valign="top"|Der 67 Jahre alte Joseph Huber und seine 55 Jahre alten Ehefau Katharina wohnten ohne Dienstboten.  Die Frau war mit wuchtigen Hieben, die Schädeldecke gespalten, niedergeschlagen worden. Der  Ehemann Joseph Huber lag im Bett, ebenfalls mit gespaltenem Schädel. Ueber ihn war eine Wolldecke gebreitet.
|valign="top"|Das Beil lehnte blutbefleckt neben der Leiche der Katharina Huber
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|valign="top"|Ueber die Leiche des  Joseph Huber war eine Wolldecke gebreitet. Dem Ehepaar Huber wurde neben einem unbekannten höheren Banknotengeldbetrag
auch noch Silbergeld im Nennwerte von mehreren hundert Mark, ferner sämtliche
Herrenschuhe und alle Frauenschuhe bis auf ein schlechtes Paar gestohlen.
|valign="top"|Aufgefunden wurde das tote Ehepaar, nachdem eine Sommerfrischlerin die Milch holen wollte niemanden antraf und diese dann einen Mann über die die Ruhe informierte. Dieser nahm dann eine Leiter und schaute durch das verschlossene Fenster in das im ersten Stockwerk gelegene Schlafzimmer des Ehepaares und konnte die tote Bäuerin sehen woraufhin die Gendarmerie verständigt wurde.
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|valign="top"|Dem Ehepaar Huber wurde neben einem unbekannten höheren Banknotengeldbetrag
auch noch Silbergeld im Nennwerte von mehreren hundert Mark, ferner sämtliche
Herrenschuhe und alle Frauenschuhe bis auf ein schlechtes Paar gestohlen. Gestohlen wurden Wertpapiere im Werte von 7300 Mark und ein grauer länglicher Geldbeutel wie ihn Händler bevorzugen, mit 400 Mark in Silber, und zwar 1-,2-,3- und 5- Markstücken und Prinzregent-Jubiläumstalern zu 3 und 5 Mark.  <b><i>Nach der Tat befand sich noch ein Barbetrag von 15000 Mark im Haus „(Offenbar war dem Täter der Aufbewahrungsort des Geldes entgangen)“</i></b>
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