Editoren, Bürokraten
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===Ordnung=== | ===Ordnung=== | ||
Es galt die Viehmarktordnung von 1875/76, die der Magistrat als ortspolizeiliche Vorschrift erlassen hatte. Wegen Nichteinhaltung und Übertretungen brachte der Bürgermeister Alois Widmann 1905 die wichtigsten Bestimmungen wieder in Erinnerung und wies seine Stadtpolizisten an, Übertretungen unnachsichtlich anzuzeigen und gab den Marktbesuchern zu bedenken, der Artikel 146 des Polizeistrafgesetzbuches drohe Sündern Geldbußen bis zu dreißig Mark oder Haftstrafen bis zu acht Tagen an. <br> | Es galt die Viehmarktordnung von 1875/76, die der Magistrat als ortspolizeiliche Vorschrift erlassen hatte. Wegen Nichteinhaltung und Übertretungen brachte der Bürgermeister Alois Widmann 1905 die wichtigsten Bestimmungen wieder in Erinnerung und wies seine Stadtpolizisten an, Übertretungen unnachsichtlich anzuzeigen und gab den Marktbesuchern zu bedenken, der Artikel 146 des Polizeistrafgesetzbuches drohe Sündern Geldbußen bis zu dreißig Mark oder Haftstrafen bis zu acht Tagen an. <br> | ||
Es ist verboten: auf dem Markte Angebote zu machen, ohne die Aufstellung des Viehes an den bestimmten Plätzen oder die Forderung des Verkäufers abzuwarten; die Forderung des Verkäufers zu überbieten; einen bereits angeknüpften Handel durch Überbieten, Dareinhandeln oder sonstwie zu stören. | |||
===Öffnungszeiten=== | ===Öffnungszeiten=== | ||
Der Viehmarkt war im Sommer um 7 Uhr und im Winter um 8 Uhr den Zutreibenden geöffnet. | Der Viehmarkt war im Sommer um 7 Uhr und im Winter um 8 Uhr den Zutreibenden geöffnet. |