Personen: Gruber Andreas: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 11.3.1914 übergab er den Hof Hinterkaifeck an seine Tochter Viktoria und lebte seither auf dem Hof als Austragsbauer.<br> | Am 11.3.1914 übergab er den Hof Hinterkaifeck an seine Tochter Viktoria und lebte seither auf dem Hof als Austragsbauer.<br> | ||
Er wurde im September 1919 von Lorenz Schlittenbauer wegen Inzests angezeigt. Schlittenbauer soll der Vater seines unehlich geborenen Enkelsohns Josef Gruber (*07.09.1919) sein. Viktoria | Er wurde im September 1919 von Lorenz Schlittenbauer wegen Inzests angezeigt. Schlittenbauer soll der Vater seines unehlich geborenen Enkelsohns Josef Gruber (*07.09.1919) sein. Viktoria hatte angeblich gegenüber Schlittenbauer zugegeben haben, dass ihr eigener Vater, Andreas Gruber, auch als Vater in Frage kommen könnte. | ||
Gruber wurde verhaftet und kam am 13.09.1919 in Untersuchungshaft. Nachdem Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1919 die Vaterschaft des Josef Gruber übernommen hatte, kam Gruber am 27.09.1919 aus der Untersuchungshaft frei und übernahm die Vormundschaft des Josef Gruber(Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19). | Gruber wurde verhaftet und kam am 13.09.1919 in Untersuchungshaft. Nachdem Lorenz Schlittenbauer am 25.09.1919 die Anzeige zurück genommen und die Vaterschaft des Josef Gruber übernommen hatte, kam Gruber am 27.09.1919 aus der Untersuchungshaft frei und übernahm die Vormundschaft des Josef Gruber (Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Schrobenhausen betreffend Gruber Josef V.V.216/19).<br> | ||
Am 08. Oktober 1919 zeigte er den Andreas Gruber wieder an (ob auch Viktoria angezeigt wurden, ist nicht bekannt). Gruber wurde nicht mehr in Untersuchungshaft genommen. | |||
Nachdem die Staatsanwaltschaft am 31.12.1919 Klage erhoben hatte, wurde Gruber und Gabriel 1920 freigesprochen, da das Gericht bei dem Wechsel der Angaben des Schlittenbauer, trotzdem er schließlich seine belastenden Angaben auf Eid genommen hatte, dessen Aussage doch nicht als genügende Grundlage zu einer Verurteilung erachtet hat. Eine Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft wurde dem Andreas Gabriel nicht zugebilligt. (Akten Landgerichts Neuburg a.D. Str.P.R.1920 No.9.) | |||
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