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Die Gend. Hauptstation Schrobenhausen ist von den Angaben des Schäfer verständigt worden. Sie hat mitgeteilt, dass Thaler und seine Söhne schon vor Jahren im Verdachte standen, an dem Raubmorde in Hinterkaifeck beteiligt zu sein. Eine Beteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Die angeführten Verdachtsmomente waren alle bekannt. Es steht heute noch nicht fest, ob bezw. wieviel Geld geraubt worden ist.<br> | Die Gend. Hauptstation Schrobenhausen ist von den Angaben des Schäfer verständigt worden. Sie hat mitgeteilt, dass Thaler und seine Söhne schon vor Jahren im Verdachte standen, an dem Raubmorde in Hinterkaifeck beteiligt zu sein. Eine Beteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Die angeführten Verdachtsmomente waren alle bekannt. Es steht heute noch nicht fest, ob bezw. wieviel Geld geraubt worden ist.<br> | ||
Die Staatsanwaltschaft Neuburg a. D. wurde am 7. Februar 1925 schriftlich verständigt.<br> | Die Staatsanwaltschaft Neuburg a. D. wurde am 7. Februar 1925 schriftlich verständigt.<br> | ||
<div align="center">Unterschrift Baumgärtner , Krim Sekr.</div> | <div align="center">Unterschrift Baumgärtner, Krim Sekr.</div> | ||
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== Fragen/Bemerkungen == | == Fragen/Bemerkungen == | ||
Diese Aussage liegt in doppelter Ausfertigung auf einem einzigen Doppel-Papierbogen vor. <br>Die Abweichungen bestehen in der Hauptsache in 1 einzigen Satz, der der Unterschrift des Beamten vorangeht und nur auf der 1. Version vorhanden ist: "Wir ersuchen um Mitteilung, ob Thaler und seine Söhne als Täter in Betracht kommen. ". | |||
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Unter der 2. Aussage befindet sich dann der ebenfalls angeführte Nachtrag.<br> | |||
Dieses hier zusammengestellte Dokument ist also keine Originalabschrift sondern als Zusammenfassung zu verstehen. |