Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe: Unterschied zwischen den Versionen

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#[[Gesetze: Erbrecht |Erbrecht]]: Das Ehepaar Gabriel waren Cäzilias gesetzliche Erben in dritter Ordnung
#[[Gesetze: Erbrecht |Erbrecht]]: Das Ehepaar Gabriel waren Cäzilias gesetzliche Erben in dritter Ordnung
#[[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20 BGB]]: Der bis 15.07.1939 gültige § 20  wurde  auch bei den Opfern angewandt, mit der Folge das unabhängig vom Bekleidungszustand und Auffindeort der Leichen der Todeszeitpunkt bei allen als gleich angesehen wurde.
#[[Gesetze: In gemeinsamer Gefahr untergegangen |§ 20 BGB]]: Der bis 15.07.1939 gültige § 20  wurde  auch bei den Opfern angewandt, mit der Folge das unabhängig vom Bekleidungszustand und Auffindeort der Leichen der Todeszeitpunkt bei allen als gleich angesehen wurde.
== Nachlassgericht Schrobenhausen ==
Am 13.04.1922 gibt Karl Gabriel beim Nachlassgericht bereits an, daß seine Enkelin ihre Mutter und mütterliche Großeltern beerbt hat und der Nachlaß sehr beträchtlich wäre. ([[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]] sprach dort bereits am 10.04.1922 vor, und nannte als Hinterlassenschaft das im Grundbuch eingetragene Vatergut von 2000 M.)
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