Sachverhalte: Der falsche Erbschein von 1915: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und Erbvertrag]] hatte das Ehepaar Gabriel keine Regelung für Erbfälle getroffen, weshalb bei Karl's Tod das [[Gesetze: Erbrecht |gesetzliche Erbrecht]] angewandt wurde.
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und Erbvertrag]] hatte das Ehepaar Gabriel keine Regelung für Erbfälle getroffen, weshalb bei Karl's Tod das [[Gesetze: Erbrecht |gesetzliche Erbrecht]] angewandt wurde.
== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
Nach gültigem Recht hätte ihn seine Tochter [[Personen: Gabriel Cäzilia|Cäzilia]] zu ¾ und seine Witwe zu ¼ beerbt.
Nach gültigem Recht hätte ihn seine Tochter [[Personen: Gabriel Cäzilia|Cäzilia]] auch bei den [[Sonstiges: Der Hof Hinterkaifeck|Immobilien]] zu ¾ und seine Witwe zu ¼ beerbt.
 
== Vorgänge==
== Vorgänge==
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und  
Im [[Verträge: 1914-03-11 Ehe- und Erbvertrag Karl und Viktoria Gabriel|Ehe-und  
Editoren, Bürokraten
3.399

Bearbeitungen