Verträge: 1914-03-11 Übergabevertrag Hinterkaifeck: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus<br>
Die Eheleute Gruber Andreas und Cäcilia übergeben hiermit unter Haftung für Eigentumsübergang, aber ohne Haftung für das Flächenmaß und ohne Haftung für Freiheit von Grunddienstbarkeiten ihr Anwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen, eingetragen im Grundbuche für Wangen Band I  
XXgemeinde Wangen, K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen Katasterseite 110<br>
 
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Seite 272 Blatt 37, Band III Seite 267 Blatt 571 und Band IV Seite 171 Blatt 639 und bestehend aus:<br>
xxxgemeinde Wangen,<br>K. Amtsgericht und Rentamt Schrobenhausen<br>Katasterseite 110<br>
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an ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.<br>
an <br>ihre Tochter Gruber Viktoria, zum sofortigen Besitz.<br>
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser xxx im Grundbuch.
Die Vertragsteile erklären hierbei gleichzeitig, über den anstehenden Eigentumsübergang, wie ausgeführt, einig zu sein und bewilligen und beantragen demgemäß die Eintragung dieser Eigentumsänderung im Grundbuch.
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II.<br>
II.<br>
Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxx jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.
Mitübergeben und im XXgegebenen Wertanschlag inbegriffen sind:<br> das gesamte beim obigen Anwesen vorhandenen lebende und tote Inventar und die vorhandenen xxxgüter jeder Art sowie die vorhandenen Hauseinrichtung, von letzterer diejenigen Gegenstände ausgenommen, welche sich die Übergeber zur Einrichtung ihrer Austragswohnung hieraus ausgesucht und zurückbehalten haben.
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III.<br>
III.<br>
Die Besitzanweisung (?) hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Die Besitzanweisung hat mit Unterzeichnung gegenwärtiger Urkunde als vollzogen zu gelten.<br>
Kosten, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen, auf die Übernehmerin über, ebenso die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Kosten, Nutzungen und Lasten gehen, so sie anfallen, fällig werden und zur Einhebung gelangen auf die Übernehmerin über, ebenso auf die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben jeder Art.<br>
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom XXX ist das Vertragsanwesen belastet mit<br>
Nach dem vorliegenden rentamtlichen Zeugnisse vom Grundxxx ist das Vertragsanwesen belastet mit<br>
17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und<br>
17 M 88 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit Bodenzins zur Staatskasse (?) und<br>
10 M 83 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>
10 M 83 Pf neueingefügte Jahresschuldigkeit zur Ablösungskasse.<br><br>
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