Dokumente: 1923-03-31 Meldung Fund Taschenmesser: Unterschied zwischen den Versionen

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II. Am 3.IV.23, hat die ST.A. in Neuburg a.D. fragliches Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol.Dir. München gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach evtl. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, daß es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br><br>
II. Am 3.IV.23, hat die ST.A. in Neuburg a.D. fragliches Taschenmesser mit dem Ersuchen an die Pol.Dir. [[Orte: München|München]] gesendet, dasselbe auf Fingerabdrücke und Blutspuren untersuchen zu lassen. Es wurde um Beschleunigung ersucht, da danach evtl. durch Veröffentlichung einer Abbildung des Messers unter der Annahme, daß es einem der Täter gehörte ermöglicht werden soll.<br><br>


III. Die Abteilung 1b hat unterm 4.IV.23 konstruiert, daß an dem fraglichen Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.<br><br>
III. Die Abteilung 1b hat unterm 4.IV.23 konstruiert, daß an dem fraglichen Messer keine Fingerabdrücke festgestellt werden konnten.<br><br>
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