09.05.1922:
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Das Finanzamt Schrobenhausen teilt Cäzilia Starringer in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.
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17.05.1922:
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Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.
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22.09.1922:
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Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.
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18.10.1922
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Das Finanzgericht des Landesfinanzamts München hat den ersten Einspruch der Erben (hier vertreten durch Starringer Cäzilia) abgewiesen. Daraufhin wurde ein erneuter Einspruch eingelegt.
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07.03.1923:
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Am 07.03.1923 verhandelte der III. Senat des Reichsfinanzhofs den Sachverhalt und hob die zuvor getroffenen Entscheidungen sowie den Vollstreckungsbefehl auf.
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30.05.1923:
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Bernhard Gruber gibt dem AG Schrobenhausen zu Protokoll, daß sich die Erbengemeinschaft aufgrund des Bescheids des Landesfinanzamts dahingehend geeinigt habe, daß das Goldgeld dem Ehepaar Gruber und Viktoria Gabriel zu je einem Drittel gehört hat. Die Erben hätten sich auf die (unter 4. gen.) Verteilung geeinigt:
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31.07.1923:
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Die Hinterlegungsstelle des Nachlaßgerichts Schrobenhausen erhält vom Amtsgericht Schrobenhausen die Anweisung das Gold-und Silbergeld an den Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft Bernhard Gruber herauszugeben.
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