Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”

Was?

 

Für einen geeigneten Überblick über alle das Erbe betreffenden Handlungen ist diese Seite als eine Art Wegweiser gedacht.

Die eigentlich unkomplizierten Erbvorgänge die im Kontext mit den Bewohnern des Hofes Hinterkaifeck stehen, sind letzlich trotz vertraglicher und/oder gesetzlicher Regelungen einfach komplexer als angenommen und werden hier im Wiki auf mehreren Seiten beschrieben.

Chronologie

 
Hinweis: Die Ereignisse werden in chronologischer Reihenfolge angegeben.



1885

Als Josef Asam 1885 starb und u. a. das Anwesen hinterließ, erfolgte die Erbverteilung zu den im Ehe- und Erbvertrag festgehaltenen Modalitäten.


Für Todfälle wird bestimmt:
Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch
a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.



Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, Cäzilia verw. Asam war Alleinerbin und die Kinder Martin und Cäzilia erhielten ein Vatergut.

  • 17.06.1885: Cäzilia Asam spricht in Begleitung von Andreas Hackl beim Nachlassgericht vor.
  • 03.07.1885: Der Vatergutsvertrag zwischen Cäzilia Asam und ihren beiden minderjährigen Kindern Martin und Cäzilie wurde geschlossen.
  • 28.12.1885: Cäzilia verw. Asam schließt mit Andreas Gruber einen Ehe-und Erbvertrag, der ihn aufgrund von allgemeiner Gütergemeinschaft zum Mitbesitzer macht.

1914

Am 11.03.1914 übergab das Ehepaar Gruber das Anwesen an die Tochter Viktoria, die am gleichen Tag einen Ehe- und Erbvertrag mit Karl Gabriel schloß. Somit war Karl ab der Heirat Mitbesitzer zur Hälfte.

1915

Nachdem Karl Gabriel am 12.12.1914 in Neuville fiel, hatte er gemäß des Ehevertrags die Hälfte des Anwesens zu vererben. Da er kein Testament hinterließ griff die gesetzliche Erbfolge, die besagte, daß seine Ehefrau ihn zu 1/4 und seine Nachkommen zu 3/4 beerben.
Seine Witwe erhielt am 09.02.1915 den Erbschein, allerdings mit dem “Fehler”, daß sie Alleinerbin ihres verstorbenen Mannes war. Ihrer Tochter wurde lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen, als Mitbesitzerin des Hofes wurde Cäzilia Gabriel nicht eingetragen.
Dieser Sachverhalt ist auf einer Spezialseite zusammengefasst.

Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.

1922

Somit galt Viktoria zunächst als Alleinbesitzerin des Anwesens, die ohne ein Testament zu hinterlassen verstarb. So wurde es am 10.04.1922 vor dem Nachlaßgericht protokolliert.


Als die Familie ermordet wurde, wären eigentlich folgende Besitzverhältnisse korrekt gewesen:

Anwesen Hinterkaifeck  
Viktoria Gabriel Cäzilia Gabriel Eheleute Gruber
Anwesensbesitzerin zu 5/8
plus ¼ Erbe von Karl Gabriel
Mitbesitzerin zu 3/8
aufgrund der ¾ Erbschaft ihres Vaters
Austrägler, lediglich mit den
im Übergabevertrag vereinbarten
Regelungen zur Altersversorgung,
wie dem Wohnrecht.



Es hätte, da bei keines der Opfer ein Testament hinterließ überall die gesetzliche Erbfolge angewandt werden müssen!

Viktoria wäre damit ausschließlich von ihrer Halbschwester Cäzilia Starringer beerbt worden. Allerdings nennt Staatsanwalt Pielmayer in seinem Bericht von 1926 weitere gesetzliche Erben der Viktoria Gabriel, die nach damals gültigen Erbrecht durch Cäzilia Starringer hätten verdrängt werden müssen.
Auf einer Spezialseite haben wir diesen Hergang genauer beschrieben.


Cäzilias Großvater, Karl Gabriel sen. aus Laag ging offenbar davon aus, daß die Enkeltochter ihre Mutter Viktoria überlebte und in dieser Zeit von Gesetzes wegen die Mutter beerbte. Diesem Schluß konnte oder wollte das Gericht nicht folgen und setzte den Todeszeitpunkt für alle Opfer als den gleichen fest, was damals auch durch ein Gesetz möglich war. Dennoch versuchte Karl Gabriel noch mittels Klagen seine Enkelin zur Haupterblasserin zu machen was jedoch auch bei der letzten Instanz scheiterte. (Zusammenfassung siehe hier).

Allerdings schien bei diesen Klagen und der Weiterreichung der Fallakten vom Amtsgericht bis hin zum Oberlandesgericht der „Fehler“ von 1915 aufgefallen zu sein, denn am 11.09.1922 wurde er vom Gericht darauf hingewiesen, und der Erbschein von 1915 nachträglich korrigiert, womit Cäcilia Gabriel 3/8 des Anwesens hinterließ.