Schrobenhausen, den 27. April 1922
Sehr geehrter Herr Oberinspektor!
In der Anlage übersende ich Ihnen 3 Abschriften von Einvernahmen wichtiger Zeugen. Die Beschuldigung der Gebr. Bichler, die z.Zt. in Lindenhof, Gde. Althegnenberg, [Anm. richtig: Lindahof] Gend. Bezirk Harthofen, Bez.Amt. Bruch auf einem Gute beschäftigt sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Wie Sie daraus selbst ersehen werden, sind noch eingehende Erhebungen notwendig. Es wurde bereits eine Reihe von Zeugen in dieser Raubmordsache vernommen, deren Angaben aber von weniger Bedeutung waren.
Sobald die Sache mit Bichler abgeschlossen und Bichler selbst von uns einvernommen sind, wird das Gesamtmaterial an die Staatsanwaltschaft Neuburg abgegeben werden.
Ein bisheriges Schweigen begründe ich damit, dass die einzelnen Zeugen sehr weit auseinander liegen und nur durch Fussmärsche erreicht werden konnten. Ausserdem konnte ich erst am Montag die Arbeit beginnen.
Krim. Sekr. Kollmer ist gestern abends eingetroffen. Und haben heute schon eine große Tour von mindestens 30km zurückgelegt. Morgen früh geht es wieder in der Richtung Wangen weiter, wo mich auch Ihr letztes Schreiben erreichen wird.
In Eile, da ich es noch mit dem Abendzug fort bringen will.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Neuß
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