Was?

Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer Spezialseite zusammengefasst.

Hier fällt auf, daß in den zeitnahen Quellen, die Zuordnung der Würgemale nicht eindeutig ist. Die Telefonnotiz vom 7. April 1922 und der Berichtdes Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies, widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt, ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu.

Welche Frau hatte die Würgemale?

Aktenfundstücke


 
Hinweis: Die Aktenfundstücke sind chronologisch in aufsteigender Reihenfolge angegeben. Je höher die Quellennummer, umso weiter ist diese Aussage zeitlich gesehen vom Tatgeschehen entfernt. Bitte beachten Sie dies bei der Einschätzung der Glaubwürdigkeit/Belastbarkeit der jeweiligen Quelle/Information.

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Quellen/Herkunft

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