Sachverhalte: Rund ums Erbe

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Was?

Die Opfer hinterließen nicht nur das Anwesen, auch die Einrichtungsgegenstände sowie Geldreserven und weitere Kostbarkeiten floßen in die Erbmasse.

Bestandsaufnahme und Maßnahmen zur Sicherung des Nachlaßes

Da der Wert der Hinterlassenschaft den Wert von 2000 M. überstieg, ordnete der Oberamtsrichter F. Schöntag am 06.04.1922 die Bestandsaufnahme durch den Notar A. Stinglwagner mit anschließender Sicherung durch Siegelung sowie die Verpflichtung eines Nachlaßpflegers an. Notar Albert Stinglwagner nahm noch am gleichen Tag die Bestandsaufnahme und Siegelung vor.
Der zuständige Ermittlungsrichter Oberamtsrichter Wiessner verpflichtete am 07.04.1922 den Bürgermeister Georg Greger zum Nachlaßpfleger.


Protokoll aufgenommen von der Gerichtskommission des Amtsgericht Schrobenhausen am 7. April zu Gröbern
gegenwärtig:
Oberamtsrichter Wießner
Ger. Ass. Schäfer

Betreff:  Nachlaß Gruber Andreas und Gabriel Viktoria
Der im Anwesen HsNr. 27 ½ in Gröbern.anwesende Bürgermeister Georg Greger von Wangen dem Richter bekannt erklärt sich bereit die Pflegschaft über obengenannte Nachlaßsache zu  übernehmen.
Er wurde über seine Rechte und Pflichten als Pfleger belehrt und wurde  durch Handschlag an Eidestatt zu treuer und gewissenhafter Führg. Seines Amtes als Pfleger verpflichtet. Das Anwesen wurde ihm  übergeben. Ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterlieg. Gegenstände werde er dem Gerichte einreichen.  Eine Bestallg. wurde dem Pfleger nicht ausgehändigt.
Vorgel. in Gegewart der xxx genehmigt und eigenhändig unterschrieben:
Unterschriften

Ermittlung der Erben

Nachdem die Tat entdeckt wurde und man zum 05.04.1922 von den näheren Angehörigen bereits Cäzilia Starringer und Bernhard Gruber ausfindig gemacht hatte, fanden sich am 10.04.1922 mit den o. G. weitere Angehörige der Familie beim Nachlaßgericht Schrobenhausen ein. Das Protokoll vom 10.04.1922 finden Sie hier.