Vielfach tauchen in den Akten und Zeitungsartikel Begriffe und Redewendungen auf, die heute nicht mehr gebräuchlich sind.
Unser kleines Glossar soll hier einen Überblick geben:

A

anrufen

Dieser Begriff wurde schon vor dem Telefon verwendet und ist beschreibt die Situation, wenn Jemand einem anderen etwas zuruft, um auf sich aufmerksam zu machen oder Hilfe zu erbitten. [1]

Austrägler, Austragsbauer, Austragsbäuerin

Sobald der Hof an die nächste Generation überschrieben wurde lebten die ehemaligen Hofbesitzer "im Austrag". Sie hatten dann vertraglich geregelt Anspruch auf eine gute Versorgung. Die Verträge zur Übergabe enthielten oft sehr detaillierte Angaben, wieviele Kartoffeln und Eier, wie viel Brot, welche Kleidung ... ihnen im Folgenden zustand.

B

Bezirksamt

ab 1939 als Landratsamt bezeichnet

E

Effekten

Damit wurde früher auch der bewegliche Besitz bezeichnet

H

Hypothekenbuch

Vorgänger des Grundbuchs

L

Leibgeding

Das Vertragswerk, das den Austrag regelt.

luckyhaft

zwielichtig, verdächtig, suspekt

M

Muttergut

Pflichterbteil von Seiten der Mutter

V

Vatergut

Pflichterbteil von Seiten des Vaters

Verdingerin

Eine frühe Arbeitsvermittlerin; ihr wurde zugetragen, wenn irgendwo eine Anstellung frei war oder eine gesucht wurde.