Gesetze: Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900)
Das Bürgerliche Gesetzbuch, gültig ab 1. Januar 1900
Aus Wikipedia:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht.
Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 1896 I S. 195). Es war die erste Kodifikation im Privatrecht, die für das gesamte Reichsgebiet Gültigkeit besaß. Erstmals wurde einheitlich die Gleichberechtigung der Frau hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit festgeschrieben.
Bezug zu Hinterkaifeck
Rund um die Familie Gruber-Gabriel gab es einige Vorgänge mit rechtlichem Bezug. Beispielhaft seien genannt:
- Übergabe- und Eheverträge
- Erbschein
- Anzeigen wg. Inzest
- Entzug eines Kindes durch die Fürsorge
- Sorgerecht inkl. evtl. Nachforderungen
- Verteilung des Erbes nach den Morden
Weitere Quellen
- kompletter Wortlaut des BGBs von 1900