Der Inzest betrachtet im historischen Kontext

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Was

Einleitung folgt

Hinweise auf Missbrauch

Konkrete Beweise für einen sexuellen Missbrauch von Viktoria Gabriel durch ihren Vater finden sich in den Akten keine, allerdings existieren zwei voneinander unabhängige Aussagen zweier zeitlich nah beieinander liegenden Ereignisse, in der Andreas Gruber mit seiner minderjährigen Tochter Viktoria den Geschlechtsverkehr durchführte.

Lorenz Schlittenbauer, 30.03.1931 Die alte Gruberin hat es ja zwar nicht erzählt, aber ihre Tochter, die Viktoria Gabriel. Diese war damals ca. 16 Jahre alt. Sie hat meiner ersten Frau erzählt, daß sie sich vor ihrem Vater nicht mehr halten könne, weil er immer Geschlechtsverkehr haben wolle.
Maria Missel, 08.05.1937 Frau Gabriel erzählte einmal in meiner Gegenwart, dass Viktoria Gabriel geb. Gruber mit 17 Jahren immer krank gewesen sei. Ein Arzt von Schrobenhausen hab ihr den Rat gegeben, dass sie mit einem Manne Verkehr pflegen solle, dann werde es mit ihrer Gesundheit wieder besser werden. Viktoria Gabriel geb.Gruber habe damals mit ihren Eltern Rücksprache genommen. Da sie mit keinem Manne bekannt geworden sei, der den Eheleuten Gruber gepasst hätte, habe der alte Gruber in Gegenwart seiner Frau mit Viktoria Gabriel geb. Gruber den Geschlechtsverkehr ausgeführt. Der alte Gruber habe seiner Tochter Viktoria Gabriel geb. Gruber damals die Jungfernschaft genommen.

Eine weitere Aussage machte Josef Betz am 07.04.1922, der vom Hörensagen berichtet:
Die Alte hat die junge Frau halten müssen, damit der Alte diese mausen habe können.

Anm.: das „halten müssen“ in der Aussage des Betz könnte sich auf die Ausführung der Maria Missel beziehen, die ja von Frau Gabriel erfahren haben will, dass der Geschlechtsverkehr in Gegenwart von Frau Gruber stattgefunden haben soll. Damit wäre wohl der Tatbestand einer Vergewaltigung, bzw. der des sex. Missbrauchs erfüllt. „Halten müssen“, kann aber auch bedeuten, dass Cäzilia Gruber versuchte, die Tochter Viktoria ohne Gewalt, also bspw. nur mit zureden versuchte auf dem Hof zu halten und am Weglaufen zu hindern. Auch dieses Beispiel müsste man dann dahingehend auslegen, dass die inzestuöse Beziehung gegen Viktorias Willen stattfand.
Maria Missel erwähnt in ihrer Aussage, dass sich Viktoria Gabriel nach einem Arztbesuch mit ihren Eltern über dessen Empfehlung besprochen haben soll. Dies kann bedeuten, dass sich die damals 17 Jahre alte Viktoria äußerst unwohl über dessen Vorschlag fühlte, und keinesfalls damit einverstanden war sich einen Partner zu suchen


Viktoria ist 1887 geboren, die beiden Aussagen betreffen also die Jahre um 1903/1904. Diese Vorfälle konnten im Prozess von 1915 nicht mehr behandelt werden, da bei Taten mit Körperkontakt, auch die schweren Fälle, bis 1998 nach zehn Jahren verjährten. (der § 176 a StGB trat erst am 01.04.1998 in Kraft. Erst seitdem ist der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern mit einer Verjährungsfrist von 20 Jahren belegt.)

Ermittlungen zum Inzestprozeß 1915

Tanja Hommen schildert, dass auch ein Gerücht, das den Gendarmen erreichte ausreichte, um aktiv zu werden.

Der erste, der die Aussagen von Opfern, Zeuginnen und Zeugen sowie mutmaßlichen Tätern aufnahm, war im ländlichen Bayern des behandelten Zeitraums der Gendarm. Ihm kam die Aufgabe zu, auf eine Anzeige oder ein Gerücht hin erste Recherchen durchzuführen und den Beschuldigten zu verhaften, sofern der Verdacht hinreichend erschien!... Erfuhr der örtliche Gendarm von einer Straftat, recherchierte er, indem er zunächst die unmittelbaren Tatzeuginnen und -zeugen befragte, und schickte sobald wie möglich (meist ein bis zwei Tage später) einen Bericht an die Staatsanwaltschaft des zuständigen Landgerichts. In fast allen untersuchten Akten befindet sich ein solcher Bericht. Die Aussagen der vernommenen Personen sind darin entweder knapp zusammengefasst oder in indirekter Rede wiedergegeben. Wenn es dem Gendarmen besonders wichtig erschien, zitierte er eine Äußerung auch einmal wörtlich…. Sobald genügend Verdachtsmomente bestanden, eröffnete der Staats-anwalt die richterliche Voruntersuchung. Dem Untersuchungsrichter kam die Vernehmung der Zeuginnen und Zeugen und des Beschuldigten zu.9 Die Zeuginnen und Zeugen wurden förmlich geladen und vor ihrer Vernehmung vereidigt. Der Gerichtsschreiber hielt die Aussagen in einem Protokoll fest, das den Befragten am Ende vorgelesen wurde. Durch ihre Unterschrift bestätigten sie die festgehaltenen Aussagen.' Über den Abschluß der Voruntersuchung entschied der Staatsanwalt. lagen seiner Ansicht nach genug Beweise für eine Schuld des Angeklagten vor, erfolgte die Anklageerhebung. Der Staatsanwalt verfasste die Anklageschrift…

Da ja entweder ein Gerücht erst aufkommen oder konkret eine Anzeige eingegangen sein musste, dann die Voruntersuchung ausreichend Verdachtsmomente für die Anklageerhebung ergeben hatte, liegt nahe, dass es Zeugen gegeben hat, die schließlich für den Zeitraum 1907-1910 glaubwürdig ausgesagt haben.

Das Viktoria Gabriel mit verurteilt wurde, ist keineswegs einer Freiwilligkeit ihr anzurechnen, vielmehr war das Gesetz hier eindeutig.

§ 173
(1) Der Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie wird an den ersteren mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, an den letzteren mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
(2) Der Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie, sowie zwischen Geschwistern wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.
(3)Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
(4) Verwandte und Verschwägerte absteigender Linie bleiben straflos, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben.



Bezüglich der gering ausgefallenen Haftstrafen, kann mglw. darüber spekuliert werden, dass die Verurteilten geständig waren oder Reue zeigten.

Fortführung des Inzests nach der Verurteilung

Missbrauchsstrukturen

Hinweise bei Viktoria

Historisches

Begriffe

Fälle

Quellen

https://www.rechtsicher.com/wie-lange-kann-ich-sexualstraftater-anzeigen/
Tanja Hommen, Sittlichkeitsverbrechen - Sexuelle Gewalt im Kaiserreich