Was

Der Neuburger Staatsanwalt Heinrich Kestel erwähnt in seinem Bericht vom 10.09.1930 ein Aktenheft in welchem Material gegen Lorenz Schlittenbauer angelegt wurde, daß später anfiel und zusätzlich zum Hauptakt angelegt wurde.
Dieses Aktenheft wurde im September 1930 zur Einsicht an die Polizeidirektion München übersandt. Aufgrund der Unersetzlichkeit der Akten wurde um Rücksendung als eingeschriebenes Päckchen gebeten.
Ob Kestel mit der zeitgebundenen Aussage „später“ zu einem speziellen Ereignis Bezug nimmt ist nicht bekannt. Möglicherweise ist damit eine Untersuchungshaft gemeint die der Hauptwachtmeister Eichmeier im Jahre 1935 erwähnt.

Inhalt

Parallel zu der Hauptakte des Mordfalls die bei der Staatsanwaltschaft Neuburg geführt wurde wurde ab einem unbekanntem Zeitpunkt eine Akte angelegt die ausschließlich Material gegen den tatverdächtigen [[[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] enthielt.
Ob es sich bei dem Inhalt um weitere Anschuldigungen neuer und anderer Zeugen handelte die im Hauptakt bereits zu einem früheren Zeitpunkt zusammengetragen worden waren oder ob ab einem bestimmten Datum die Akten partiell parallel geführt wurden ist nicht bekannt.

Umfang

Der Umfang kann anhand eines Querverweises von Martin Riedmayr im Bericht vom Februar 1931 auf mindestesns zehn Blätter angegeben werden.

Aktenfundstücke

Bewertung