Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Strafprozess wegen Blutschande gegen Andreas Gruber und Viktoria Gabriel 1920 (Quelltext anzeigen)
Version vom 4. April 2011, 20:45 Uhr
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Zu dem Prozess selbst, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor. Kenntnisse darüber konnten aus dem Bericht des wegen Mordes ermittelnden Staatsanwalt [[Personen: Pielmayr Richard | Pielmayr]] gewonnen werden. Der Staatsanwalt [[Personen: Renner Ferdinand | Renner]] erwähnt den Sachverhalt nur in einem [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]] vom 10.04.1922<br> | Zu dem Prozess selbst, Vorwurf der schweren Blutschande, liegt kein Aktenmaterial vor. Kenntnisse darüber konnten aus dem Bericht des wegen Mordes ermittelnden Staatsanwalt [[Personen: Pielmayr Richard | Pielmayr]] gewonnen werden. Der zuvor ermittelnde Staatsanwalt [[Personen: Renner Ferdinand | Renner]] erwähnt den Sachverhalt nur in einem [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]] vom 10.04.1922<br> | ||
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Nachdem [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] am 07.09.1919 ihren Sohn [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]] zur Welt gebracht hatte, gab sie [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] als Vater ihres unehelich geborenen Sohnes an. | Nachdem [[Personen: Gabriel Viktoria | Viktoria Gabriel]] am 07.09.1919 ihren Sohn [[Personen: Gruber Josef | Josef Gruber]] zur Welt gebracht hatte, gab sie [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] als Vater ihres unehelich geborenen Sohnes an. |