Dokumente:1952-05-19 Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls Anton Gump: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Meinen Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls begründe ich weiter mit folgendem: <br>
Meinen Antrag auf Aufrechterhaltung des Haftbefehls begründe ich weiter mit folgendem: <br>


Die Ermittlungen in der Sache Hlnterkaifeck wurden, wie amtsbekannt ist, bis 1942 weitergeführt. <br>
Die Ermittlungen in der Sache Hinterkaifeck wurden, wie amtsbekannt ist, bis 1942 weitergeführt. <br>
Die Gerichtsakten nebst Asservaten sind vernichtet. Die Polizeiakten München sind unvollständig. Ihnen zufolge sind im Herbst 1937 mehrere Haftbefehle erlassen worden.<br>  
Die Gerichtsakten nebst Asservaten sind vernichtet. Die Polizeiakten München sind unvollständig. Ihnen zufolge sind im Herbst 1937 mehrere Haftbefehle erlassen worden.<br>  
Nachdem gegen Adolf Gump schon 1922 Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bzw. des Untersuchungsrichters durchgeführt wurden, andererseits der Name Gump seit Ende des vergangenen Jahrhunderts in Donaumoos berüchtigt war (der Vater der Brüder Gump wurde nach den Vormundschaftsakten den Amtsgerichts Neuburg im Jahre 1907 wegen Trunksucht entmündigt) ist anzunehmen, daß auch gegen Anton Gump, den einzigen 1922 noch lebenden Bruder des Adolf Gump Ermittlungshandlungen des Ermittlungs- oder Untersuchungerichters der zuständigen Gerichte erfolgt sind. Anton Gump bestreitet zuletzt auch, daß wie er selbst geschrieben hat, die Polizei in Ingolstadt wiederholt seinen Bruder gesucht hätte. Weil sonach die Möglichkeit einer Unterbrechungehandlung, auch in Richtung gegen Anton Gump gegeben sein kann und die Öffentlichkeit größtes Interesse an der Prüfung hat, ob dem Beschuldigten Gump jetzt tatsächlich die Flucht in die Verjährung erlaubt sein soll, bitte ich der Staataanwaltschaft eine entsprechende Frist zu setzen, die zur Prüfung ausreicht, ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht.<br>
Nachdem gegen Adolf Gump schon 1922 Ermittlungen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, bzw. des Untersuchungsrichters durchgeführt wurden, andererseits der Name Gump seit Ende des vergangenen Jahrhunderts in Donaumoos berüchtigt war (der Vater der Brüder Gump wurde nach den Vormundschaftsakten den Amtsgerichts Neuburg im Jahre 1907 wegen Trunksucht entmündigt) ist anzunehmen, daß auch gegen Anton Gump, den einzigen 1922 noch lebenden Bruder des Adolf Gump Ermittlungshandlungen des Ermittlungs- oder Untersuchungerichters der zuständigen Gerichte erfolgt sind. Anton Gump bestreitet zuletzt auch, daß wie er selbst geschrieben hat, die Polizei in Ingolstadt wiederholt seinen Bruder gesucht hätte. Weil sonach die Möglichkeit einer Unterbrechungehandlung, auch in Richtung gegen Anton Gump gegeben sein kann und die Öffentlichkeit größtes Interesse an der Prüfung hat, ob dem Beschuldigten Gump jetzt tatsächlich die Flucht in die Verjährung erlaubt sein soll, bitte ich der Staataanwaltschaft eine entsprechende Frist zu setzen, die zur Prüfung ausreicht, ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht.<br>
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