Dokumente: 1929-07-01 Private Ermittlungen Hammer und Knauer: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu den Angaben der Frau Sigl ist zu bemerken, daß ihr Mann am 5. April 1922 über die Vorgänge bei Auffindung der Leichen in Hinterkaifeck einvernommen worden ist. Seine [[Aussagen: 1922-04-05 Sigl Jakob|Angaben]] weichen aber bedeutend von denen der Ehefrau Sigl ab. Es wurde damals auch Pöll und Schlittenbauer [[Aussagen: 1922-04-05 Pöll Michael|vernommen]] und die [[Aussagen: 1922-04-05 Schlittenbauer Lorenz|Angaben]] dieser Beiden stimmen mit den der damaligen Angaben des Sigl ziemlich überein.<br>
Zu den Angaben der Frau Sigl ist zu bemerken, daß ihr Mann am 5. April 1922 über die Vorgänge bei Auffindung der Leichen in Hinterkaifeck einvernommen worden ist. Seine [[Aussagen: 1922-04-05 Sigl Jakob|Angaben]] weichen aber bedeutend von denen der Ehefrau Sigl ab. Es wurde damals auch Pöll und Schlittenbauer [[Aussagen: 1922-04-05 Pöll Michael|vernommen]] und die [[Aussagen: 1922-04-05 Schlittenbauer Lorenz|Angaben]] dieser Beiden stimmen mit den der damaligen Angaben des Sigl ziemlich überein.<br>
Eine Abschrift der damaligen Angaben des Sigl liegt an.<br>
Eine Abschrift der damaligen Angaben des Sigl liegt an.<br>
Hammer u. Knauer erklären weiteres Material zur Überführung Schlittenbauers wegen Mordes zu sammeln. Beide sind arbeitslos und halten sich, wie sie selbst zugeben, häufig in der Umgebung von Schrobenhausen auf, fragen die Leute aus und sind Beide jetzt schon überzeugt, daß als Täter nur Schlittenbauer in Frage kommt. Es ist deshalb die Einvernahme des Sigl zu dem Vorbringen seiner Frau geboten, an der Hand seiner früheren Angaben kann festgestellt werden, ob er nunmehr seine Angaben geändert hat. Seine früheren Angaben sollen ihm aber vorher nicht bekannt gegeben werden.<br><br>
Hammer u. Knauer erklären weiteres Material zur Überführung Schlittenbauers wegen Mordes zu sammeln. Beide sind arbeitslos und halten sich, wie sie selbst zugeben, häufig in der Umgebung von [[Orte: Schrobenhausen|Schrobenhausen]] auf, fragen die Leute aus und sind Beide jetzt schon überzeugt, daß als Täter nur Schlittenbauer in Frage kommt. Es ist deshalb die Einvernahme des Sigl zu dem Vorbringen seiner Frau geboten, an der Hand seiner früheren Angaben kann festgestellt werden, ob er nunmehr seine Angaben geändert hat. Seine früheren Angaben sollen ihm aber vorher nicht bekannt gegeben werden.<br><br>


Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt.<br><br>
Ebenso ist die Einvernahme des Zimmermeisters Lohnhüter und der Bürstenhausiererin von Gröbern hinsichtlich ihrer Äußerungen über das Bekanntsein des Mörders geboten. Dabei kann ihnen nahe gelegt werden, daß eventuell ihre richterliche, eidliche Vernehmung folgt.<br><br>
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