Ermittler: Renner Ferdinand: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1915 I. Staatsanwalt in Neuburg,  
* 1915 I. Staatsanwalt in Neuburg,  
== Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck ==
== Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck ==
War als Staatsanwalt mit den Ermittlungen betraut.Führte ab 4.4.1922 als Staatsanwalt die ersten Ermittlungen im Mordfall Hinterkaifeck. Renner setzte am 8.4.1922 eine Belohnung in Höhe von 100.000 Mark für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordfalls Hinterkaifeck aus. Im Februar 1924 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt.<br>
Führte ab 4.4.1922 als Staatsanwalt die ersten Ermittlungen im [[Hinterkaifeck | Mordfall Hinterkaifeck]]. Renner setzte am 8.4.1922 eine [[Sachverhalte: Die Belohnung | Belohnung]] in Höhe von 100.000 Mark für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordfalls Hinterkaifeck aus.
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1927 Oberstlandesgerichtsrat, daneben ab 1934 Mitglied des Disziplinarhofes.<br>
1927 Oberstlandesgerichtsrat, daneben ab 1934 Mitglied des Disziplinarhofes.<br>
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In einem Zeitungsinterview hat sein Sohn Heinrich später erwähnt, dass sein Vater es stets bedauert habe, die Schädel der Hinterkaifecker einem Medium in Nürnberg zur Verfügung zu stellen.<br>
In einem Zeitungsinterview hat sein Sohn Heinrich später erwähnt, dass sein Vater es stets bedauert habe, die Schädel der Hinterkaifecker einem Medium in Nürnberg zur Verfügung zu stellen.<br>
Führte ab 4.4.1922 als Staatsanwalt die ersten Ermittlungen im Mordfall Hinterkaifeck. Renner setzte am 8.4.1922 eine Belohnung in Höhe von 100.000 Mark für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordfalls Hinterkaifeck aus. Im Februar 1924 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt.<br><br>


1927 Oberstlandesgerichtsrat, daneben ab 1934 Mitglied des Disziplinarhofes.
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Die Personalakte von Ferdinand Renner ist sehr umfangreich und ohne große Lücken im Staatsarchiv München vorhanden. Seine Karriere ist über 40 Jahre hinweg dokumentiert, es liegen etwa ein Dutzend Beurteilungen von Vorgesetzten bei, die alle (nach meinem Eindruck) für ihn sehr günstig ausfallen.<br><br>
1920 bemüht er sich um eine Versetzung nach München, der Augsburger Oberstaatsanwalt Menzel schreibt dazu in einer Beurteilung:<br>
"Renner hat sehr große Fähigkeiten, umfassende Kenntnisse, eine sehr hoch zu bewertende Geschäftsgewandtheit und erzielte bei seinem klaren treffsicheren Urteil, seiner Klugheit, seinem großen Fleiße und seinem Geschick in der Erledigung der vielfältigen Aufgaben seines Dienstes durchweg sehr hoch einzuschätzende Leistungen. (...) Renner ist zum Direktor auch an einem ganz großen (Gericht hier: ) Landgericht vollauf geeignet."<br><br>
Renner hat in einem nicht erhaltenen Schreiben besondere Gründe für eine gewünschte Verwendung in München angegeben, was in einem Schreiben Menzels aufscheint:<br>
"Daß die von Renner für seinen besonderen Wunsch der Verwendung in München geltend gemachten zutreffenden Gründe den Wunsch vollkommen rechtfertigen, läßt sich wohl nicht verkennen. Ich möchte hienach sein Gesuch auch gerade in dieser Richtung bestens unterstützen."<br><br>
Mit einem Schreiben vom 27.07.1922 an den jetzigen Augsburger Oberstaatsanwalt (Kraus) bringt Renner sich erneut ins Gespräch:<br>
"Mein der höchsten Stelle vorliegendes Gesuch um Berufung auf die Stelle eines Direktors an einem der Landgerichte in München, das ich aufrecht erhalte und dem ich tunlichst in erster Linie zu entsprechen bitte, erweitere ich hiemit durch die in zweiter Linie gestellte Bitte um Verleihung der Stelle eines Rates am Oberlandesgerichte München. Die Verhältnisse, die mich nötigen, tunlichst eine Berufung nach München anzustreben, habe ich bereits in meinem ersten Gesuche dargelegt; sie bestehen fort."<br><br>
Eine Berufung als Oberlandesgerichtsrat nach München erfolgt dann erst mit einigem zeitlichen Abstand, Dienstantritt am 01.04.1924.<br><br>
Schon in einem "Qualifikationsbogen" vom März 1909, u.a. unterzeichnet "durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Zweibrücken, von Lippmann", ist zu lesen:  "(...) Er eignet sich ebensowohl für die Stelle eines Landgerichtsdirektors, wie auch eines Oberlandesgerichtsrates und eines I. Staatsanwalts.<br><br>
Die Pensionierung als Oberstlandesgerichtsrat erfolgte 1936.<br><br>
Renner hatte zwei Kinder. Sein Sohn Heinrich war später Lehrer an einem Gymnasium in Neuburg/Donau. In Neuburg/Donau hat auch Staatsanwalt Renner nach seiner Pensionierung gewohnt.<br><br>
In einem Zeitungsinterview hat sein Sohn Heinrich später erwähnt, dass sein Vater es stets bedauert habe, die Schädel der Hinterkaifecker einem Medium in Nürnberg zur Verfügung zu stellen.<br><br>
== Fragen/Bemerkungen ==
== Fragen/Bemerkungen ==
* Bewertung
* Bewertung


== Quellenangaben ==
== Quellenangaben ==

Version vom 21. Mai 2011, 01:00 Uhr

Name

Ferdinand Renner

Geboren

18.06.1868 in Kirchembolanden

Gestorben

Eltern

Vater: Renner, Gendarmeriewachtmeister

Kinder

Heinrich Renner

Schule und Ausbildung

  • Jura-Studium
  • Referendar: 1891
  • Prüfung als Assessor: 1895, "Notensumme II 0/20"
  • 1897 III. Staatsanwalt in Fürth
  • 1898 Amtsrichter in München
  • 1899 II. Staatsanwalt in Fürth
  • 1903 Landgerichtsrat in Frankenthal
  • 1914 "Titel und Rang eines Oberlandesgerichtsrats"
  • 1915 I. Staatsanwalt in Neuburg,

Verbindung zum Mordfall Hinterkaifeck

Führte ab 4.4.1922 als Staatsanwalt die ersten Ermittlungen im Mordfall Hinterkaifeck. Renner setzte am 8.4.1922 eine Belohnung in Höhe von 100.000 Mark für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordfalls Hinterkaifeck aus.

1927 Oberstlandesgerichtsrat, daneben ab 1934 Mitglied des Disziplinarhofes.

Die Personalakte von Ferdinand Renner ist sehr umfangreich und ohne große Lücken im Staatsarchiv München vorhanden. Seine Karriere ist über 40 Jahre hinweg dokumentiert, es liegen etwa ein Dutzend Beurteilungen von Vorgesetzten bei, die alle (nach meinem Eindruck) für ihn sehr günstig ausfallen.

1920 bemüht er sich um eine Versetzung nach München, der Augsburger Oberstaatsanwalt Menzel schreibt dazu in einer Beurteilung:
"Renner hat sehr große Fähigkeiten, umfassende Kenntnisse, eine sehr hoch zu bewertende Geschäftsgewandtheit und erzielte bei seinem klaren treffsicheren Urteil, seiner Klugheit, seinem großen Fleiße und seinem Geschick in der Erledigung der vielfältigen Aufgaben seines Dienstes durchweg sehr hoch einzuschätzende Leistungen. (...) Renner ist zum Direktor auch an einem ganz großen (Gericht hier: ) Landgericht vollauf geeignet."

Renner hat in einem nicht erhaltenen Schreiben besondere Gründe für eine gewünschte Verwendung in München angegeben, was in einem Schreiben Menzels aufscheint:
"Daß die von Renner für seinen besonderen Wunsch der Verwendung in München geltend gemachten zutreffenden Gründe den Wunsch vollkommen rechtfertigen, läßt sich wohl nicht verkennen. Ich möchte hienach sein Gesuch auch gerade in dieser Richtung bestens unterstützen."

Mit einem Schreiben vom 27.07.1922 an den jetzigen Augsburger Oberstaatsanwalt (Kraus) bringt Renner sich erneut ins Gespräch:
"Mein der höchsten Stelle vorliegendes Gesuch um Berufung auf die Stelle eines Direktors an einem der Landgerichte in München, das ich aufrecht erhalte und dem ich tunlichst in erster Linie zu entsprechen bitte, erweitere ich hiemit durch die in zweiter Linie gestellte Bitte um Verleihung der Stelle eines Rates am Oberlandesgerichte München. Die Verhältnisse, die mich nötigen, tunlichst eine Berufung nach München anzustreben, habe ich bereits in meinem ersten Gesuche dargelegt; sie bestehen fort."

Eine Berufung als Oberlandesgerichtsrat nach München erfolgt dann erst mit einigem zeitlichen Abstand, Dienstantritt am 01.04.1924.

Schon in einem "Qualifikationsbogen" vom März 1909, u.a. unterzeichnet "durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Zweibrücken, von Lippmann", ist zu lesen: "(...) Er eignet sich ebensowohl für die Stelle eines Landgerichtsdirektors, wie auch eines Oberlandesgerichtsrates und eines I. Staatsanwalts.

Die Pensionierung als Oberstlandesgerichtsrat erfolgte 1936.

Renner hatte zwei Kinder. Sein Sohn Heinrich war später Lehrer an einem Gymnasium in Neuburg/Donau. In Neuburg/Donau hat auch Staatsanwalt Renner nach seiner Pensionierung gewohnt.

In einem Zeitungsinterview hat sein Sohn Heinrich später erwähnt, dass sein Vater es stets bedauert habe, die Schädel der Hinterkaifecker einem Medium in Nürnberg zur Verfügung zu stellen.

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