Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist. | Der Gerichtsarzt ist der Ansicht, daß die Verletzungen mit einem stumpfen Gegenstand, nicht mit der Kreuzhacke der Toten beigebracht worden ist. | ||
Prof. Dr. Merkel ist hiervon in Kenntnis gesetzt. | [[Personen: Merkel Hermann Prof. Dr. | Prof. Dr. Merkel]] ist hiervon in Kenntnis gesetzt. | ||
II. Zum Akt. WV. Abt. I | II. Zum Akt. WV. Abt. I | ||
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== Fragen/Bemerkungen == | == Fragen/Bemerkungen == | ||
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