Wissen: Fingerabdrücke: Unterschied zwischen den Versionen

Ajnat (Diskussion | Beiträge)
Ajnat (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:


== Daktylogramme beim Erkennungsdienst der Polizeidirektion München==
== Daktylogramme beim Erkennungsdienst der Polizeidirektion München==
===Historisches===
1902 zu einer Zeit als in Deutschland die Registrierung der Verbrecher nach Fingerabdruckformeln  noch völlig unbekannt war, wurde das Verfahren in einer Zeitschrift, der britisch-indischen Regierung von einer Sachverständigen-Kommission empfohlen. <br>
[[Datei:Dr. Heindl.jpg|thumb|80px]]
Dr. Robert Heindl (1883-1958), Jurist und Kriminologe besorgte sich das o. e.  Gutachten: <i>” Calcutta 1897: Report of committee to examine into the system of identification by finger impressions by C. Strahan and A. Pedler.”</i><br>
und erkannte die ungeheurere Bedeutung der Daktyloskopie für die Kriminalistik, deshalb besorgte er sich eine auszugsweise Übersetzung des Gutachtens und sandte diese zusammen mit der ihm gleichzeitig zugegangenen offiziellen Darstellung des sogenannten „Henry schen Registrierverfahrens“ - das heute von den meisten daktyloskopischen Zentralen Deutschlands geübt wird -dem Chef der Münchener Kriminalpolizei. Eine Antwort erhielt er damals nicht. <br>
Von 1904-1906 erweiterte Heindl  seine Kenntnisse durch praktische Versuche auf dem Gebiet der Tatortdaktyloskopie in Lausanne unter der Leitung von [https://de.wikipedia.org/wiki/Archibald_Reiss Professor Dr. R. A. Reiss]. Danach sammelte er Arbeitspraxis in London unter [https://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Henry Sir Edward Henry] dem Chef von Scotland Yard. <br>
Als sich Dr. Heindl 1907 am die Polizei in München wandte, konnte er zwar mit praktischen  Erfahrungen argumentieren, dennoch gelang es ihm erst im Folgejahr den damaligen Polizeipräsidenten Julius Freiherr von der Heydte, sowie den bayrischen Minister des Innern Friedrich v. Brettreich für seinePläne zu gewinnen.


==Quellen==
==Quellen==