Sachverhalte: Die Würgespuren: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer| Spezialseite]] zusammengefasst.<br> | Das Original oder auch nur eine Abschrift des Obduktionsprotokolls, hat sich bekanntermaßen nicht erhalten. Sämtliche Informationen über die Verletzungen haben wir auf einer [[Sachverhalte: Die Verletzungen der Opfer| Spezialseite]] zusammengefasst.<br> | ||
Hier fällt auf, daß in den zeitnahen Quellen, die Zuordnung der Würgemale nicht eindeutig ist. Die [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz vom 7. April 1922]] und der [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]]des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies, widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt, ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu. | Hier fällt auf, daß in den zeitnahen Quellen, die Zuordnung der Würgemale nicht eindeutig ist. Die [[Berichte: 1922-04-07 Fernspruch zur Leichenöffnung | Telefonnotiz vom 7. April 1922]] und der [[Berichte: 1922-04-10 Renner Ferdinand, Staatsanwalt | Bericht]] des Staatsanwaltes Renner vom 10. April 1922. Beide Berichte weisen auf Würgemale bei jeweils 1 Frau hin. Keiner schreibt von Würgespuren bei beiden Frauen, jedoch sind die Angaben, welche Frau diese Spuren aufwies, widersprüchlich: während die Telefonnotiz Frau Gruber mit den Würgemalen in Verbindung bringt, ordnet sie Renner Viktoria Gabriel zu. | ||
==Auf den Spuren der (Würge-)spuren?== | ==Auf den Spuren der (Würge-)spuren?== | ||
Am naheliegendsten ist, daß entweder in der Telefonnotiz oder im Bericht des Staatsanwaltes eine Verwechslung der Namen stattgefunden hat. | Am naheliegendsten ist, daß entweder in der Telefonnotiz oder im Bericht des Staatsanwaltes eine Verwechslung der Namen stattgefunden hat. | ||