Netzwerk und Diagramme im Komplex Gump: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 55: | Zeile 55: | ||
1918 nach Ende des Ersten Weltkriegs entstanden vielerorts Bürger- Einwohner- oder Stadtwehren, freiwillige, ehrenamtliche und auf nebenberuflicher Mitgliedschaft beruhende Verbände, die in der unruhigen jungen Weimarer Republik in lokalem Wirkungsbereich Aufgaben des Selbstschutzes wahrnahmen. Dies geschah durch Anweisung des Reichswehrministerium vom 22. März 1919 an alle Generalkommandos: <br> | 1918 nach Ende des Ersten Weltkriegs entstanden vielerorts Bürger- Einwohner- oder Stadtwehren, freiwillige, ehrenamtliche und auf nebenberuflicher Mitgliedschaft beruhende Verbände, die in der unruhigen jungen Weimarer Republik in lokalem Wirkungsbereich Aufgaben des Selbstschutzes wahrnahmen. Dies geschah durch Anweisung des Reichswehrministerium vom 22. März 1919 an alle Generalkommandos: <br> | ||
<i>lokale Bürgerwehren zu zentral gelenkten Einwohnerwehren auf Landesebene nach einheitlichem Muster auszugestalten. Die neu geschaffenen Einwohnerwehren sollten über eine Reichs-zentrale dann direkt der Reichswehrführung unterstellt werden. Als Aufgabenbereich wurde ein lokaler Ordnungsdienst im Zusammenwirken mit der örtlichen Polizei definiert. Im Notfall sollten die Einwohnerwehren jedoch als stille Heeresreserve dienen.</i><br> | <i>lokale Bürgerwehren zu zentral gelenkten Einwohnerwehren auf Landesebene nach einheitlichem Muster auszugestalten. Die neu geschaffenen Einwohnerwehren sollten über eine Reichs-zentrale dann direkt der Reichswehrführung unterstellt werden. Als Aufgabenbereich wurde ein lokaler Ordnungsdienst im Zusammenwirken mit der örtlichen Polizei definiert. Im Notfall sollten die Einwohnerwehren jedoch als stille Heeresreserve dienen.</i><br> | ||
Die Alliierten verstanden die Einwohnerwehren weiterhin als Wehrersatzformation, die gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages, -der am 10. Januar 1920 in Kraft trat -aufzulösen seien. | Die Alliierten verstanden die Einwohnerwehren weiterhin als Wehrersatzformation, die gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages, -der am 10. Januar 1920 in Kraft trat -aufzulösen seien. Diese Forderung der Alliierten, daß die Einwohnerwehren bis 31. März 1920 vollständig aufzulösen, war mitentscheidend für die (vorzeitige) Auslösung des Kapp-Putsches. Nach dessen Scheitern verfügte der preußische Innenminister ihre Auflösung, der sich, abgesehen von Bayern, im Sommer 1920 Reich und Länder anschlossen.<br> | ||
Anders als die Reichsregierung verweigerte die Regierung Kahr (1920-1921) für ein weiteres Jahr die Auflösung der Wehrverbände. Die bayerische Landesleitung wurde damit zum Hoffnungsträger für die norddeutschen Wehren, die sich am 9. Mai 1920 in Regensburg in der [https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Organisation_Escherich_(Orgesch),_1920/21 "Organisation Escherich"] (Orgesch) bayerischer Führung unterstellten. Escherich übernahm in Personalunion die Reichs- und Landesleitung der Orgesch.<br> | |||
. Für dieses so genannte nicht etatmäßige Kriegsgerät errichtete die bayerische Regierung eine geheim gehaltene "Feldzeugmeisterei" ("FZ"). Ihr unterstanden drei Zeugämter in München, Ingolstadt und Bamberg, bezeichnet als "Zeugamt Süd" bzw. "Mitte" und "Nord", <u>dazu eine Anzahl Depots. Außerdem wurden Scheinfirmen errichtet, in denen Teile des Materials lagerten</u>. Die Zeugämter wurden am 15. Juni 1921 aufgelöst. Eine große Anzahl versteckter Waffenlager in Bayern blieb weiterhin bestehen. Nicht nur die Reichswehr hatte Zugriff auf die Feldzeugmeisterei, sondern auch die rechtsradikalen Kampfverbände. Sie deponierten hier Waffen "zu treuen Händen", wurden aber aus den Beständen auch beliefert.<br> | |||
Nach Auflösung der Einwohnerwehren 1921 gründete sich der paramilitärischer Dachverband [https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_Bayern_und_Reich <b>Bund "Bayern und Reich"</b>] mit engen Kontakten zur Reichswehr. Dieser entwickelte sich bis Mitte 1922 zur stärksten paramilitärischen Vereinigung in Bayern. Ziel des Bundes war ein monarchisch-föderalistisches Großdeutschland auf "christlich-völkischer" Basis. Nur auf diese Weise könne Deutschland nach innen (von der "Diktatur von Marxismus und Finanzkapital") und nach außen (von den "Fesseln des Versailler Vertrages") befreit werden, hieß es in der Satzung. Die Mitgliedschaft war auf "Arier" beschränkt.<br> | |||
Auch begünstigt durch Pöhners opponente Haltung- blieben die Einwohnerwehren in Bayern also ein weiteres Jahr am Leben. . Die Existenz von Waffenlagern in Bayern war ein offenes Geheimnis. Ihre Verwaltung durch die Bayerische Reichswehr geschah allerdings im Verborgenen. Um deren Geheimhaltung willen waren die Einwohnerwehren auch stark in die "Fememorde" an vermeintlichen oder tatsächlichen Informanten von Waffenlagern verstrickt.<br> | |||
Bayerische Reichswehr: Die "Bayerische" Reichswehr entstand infolge der Niederschlagung der Räterepublik durch die damals aufgestellten bayerischen Freikorps. Den Kern der bayerischen Truppenteile bildete die bayerische Schützenbrigade unter Oberst Franz Xaver Ritter von Epp. | |||
===Übersicht 1=== | ===Übersicht 1=== | ||