Dokumente Gump: 1923-01-15 Bericht des Generalstaatsanwalts von Breslau an den preuß. Justizminister vom 15.01.1923 zum Verfahrensstand: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Verfahren gegen Gump und Genossen wegen. Mordes = 4. J. 1425/21 der Staatsanwaltschaft Oppeln = ist durch Beschluß | :::Das Verfahren gegen Gump und Genossen wegen. Mordes = 4. J. 1425/21 der Staatsanwaltschaft Oppeln = ist durch Beschluß | ||
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der Strafkammer in Oppeln am 2. September 1922 auf Grund des Artikels I § 1 des deutsch -polnischen Amnestieabkommens vom 21. Juni 1922 eingestellt.<br> | :::der Strafkammer in Oppeln am 2. September 1922 auf Grund des Artikels I § 1 des deutsch -polnischen Amnestieabkommens vom 21. Juni 1922 eingestellt.<br> | ||
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Nach Bericht des Oberstaatsanwalts in Neiße vom 6. Jan. 1923 konnte der gegenwärtige Aufenthalt des Beschuldigten Mussweiler trotz umfassender Nachforschungen nicht ermittelt; und daher auch die beabsichtigte Anklage gegen ihn wegen fahrlässigen Falscheides nicht erhoben worden. Sobald auch die letzten noch schwebenden Nachforschungen erfolglos bleiben, wird das Verfahren wegen Abwesenheit. Vorläufig eingestellt werden müssen.<br> | :::Nach Bericht des Oberstaatsanwalts in Neiße vom 6. Jan. 1923 konnte der gegenwärtige Aufenthalt des Beschuldigten Mussweiler trotz umfassender Nachforschungen nicht ermittelt; und daher auch die beabsichtigte Anklage gegen ihn wegen fahrlässigen Falscheides nicht erhoben worden. Sobald auch die letzten noch schwebenden Nachforschungen erfolglos bleiben, wird das Verfahren wegen Abwesenheit. Vorläufig eingestellt werden müssen.<br> | ||
<div class="center">Handschriftlich unterschrieben | <div class="center">Handschriftlich unterschrieben |
Version vom 2. März 2025, 21:29 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
15.01.1923
Ort
Breslau
Inhalt
Generalstaatsanwalt Breslau, den 15. Januar 1923y&div>
Fernruf: Ring 2477
Verfahren gegen Angehörige der Organisation
II.
III.
Handschriftlich unterschrieben
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