Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | Das Amtsgericht Neisse, dem Friedrich von der hiesigen Polizei vorgeführt war, hat am 21. August 1921 von dessen Verhaftung abgesehen, weil es weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtverdacht für gegeben erachtete. Meines Erachten lagen beide Voraussetzungen vor, da der dringende Verdacht der Straftaten zu 1 und 2 vorlag und Friedrich damals keinen festen Wohnsitz hatte.<br> | ||
Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. 60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br> | Nach seiner Haftentlassung hat sich Friedrich nur noch kurze Zeit in Winnsdorf aufgehalten, und von dort nach Bernburg begeben. Inzwischen waren die Straftaten zu 3. und 4. zu meiner Kenntnis gelangt. Ich beantragte bei dem Amtsgericht Bernburg die verantwortliche Vernehmung und Verhaftung des Friedrich. Dieses Amtsgericht vernahm den Friedrich am 3. Oktober 1921 verantwortlich, verschonte ihn aber mit der Haft gegen Sicherheitsleistung von 5000 Mark. Friedrich hat jetzt eine feste Wohnung in Magdeburg, Alt-Fermersleben Nr. 60 und ist nicht mehr fluchtverdächtig.<br> | ||
Zu III.<br> | Zu III.<br> | ||
::1.) Dem Leutnant der Reserve stud. techn. Alois Scheidel aus München wird zur Last gelegt, 2 Pferde und 2 Auto | ::1.) Dem Leutnant der Reserve stud. techn. Alois Scheidel aus München wird zur Last gelegt, 2 Pferde und 2 Auto | ||
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Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln.<br> | Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln.<br> | ||
Zu IV:<br> | |||
:: Dia hier aufgeführten Straftaten sind in dem seit der Besetzung Oberschlesiens zur Staatsanwaltschaft Ratibor gehörigen Amtsgerichtsbezirk Oberglogau begangen und daher bei der hiesigen Staatsanwaltschaft unbekannt. Ebenso unbekannt sind hier die angeblichen Straftaten eines Leutnants Fuhrmann.<br> | |||
::Der Leutn. der Reserve cand. jur. Hartmut Berlet tn Glauchau ist überführt,4 Pferde der von ihm befehligten Selbstschutzbatterie, die auf Kosten der Zent- | |||
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Version vom 1. März 2025, 13:25 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
11.11.1921
Ort
Neisse
Inhalt
Der Oberstaatsanwalt. Neisse, den 11. November 1921
I. 91 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals Er soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung. Die Beschuldigung beruht auf der Bezichtigung desselben Exner; Soweit bisher ermittelt, sollen junge Leute im Alter von 20 Jahren die Täter sein. Friedrich kommt wohl nicht in Frage. Er bestreitet. Zu III.
Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln. Zu IV:
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