Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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:: 3) Dem Leutnant a.D. stud. ing. Ulrich von Beulwitz aus München ist bereits nachgewiesen, daß er unter falschen Vorspiegelungen 1 Kiste Mauserpistolen und 1 Kiste Langfernrohre sich aus dem Lagerraum der Zentralstelle in Neustadt O/S angeeignet und nach München geschafft hat. Dorthin soll er euch andere Ausrüstungsstücke das Freikorps „Oberland" deren Eigentümerin jedoch die Zentralstelle war, zu schaffen versucht haben. Hierüber schweben noch die Ermittelungen. <br> | :: 3) Dem Leutnant a.D. stud. ing. Ulrich von Beulwitz aus München ist bereits nachgewiesen, daß er unter falschen Vorspiegelungen 1 Kiste Mauserpistolen und 1 Kiste Langfernrohre sich aus dem Lagerraum der Zentralstelle in Neustadt O/S angeeignet und nach München geschafft hat. Dorthin soll er euch andere Ausrüstungsstücke das Freikorps „Oberland" deren Eigentümerin jedoch die Zentralstelle war, zu schaffen versucht haben. Hierüber schweben noch die Ermittelungen. <br> | ||
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Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln.<br> | |||
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Version vom 1. März 2025, 13:20 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
11.11.1921
Ort
Neisse
Inhalt
Der Oberstaatsanwalt. Neisse, den 11. November 1921
I. 91 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals Er soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung. Die Beschuldigung beruht auf der Bezichtigung desselben Exner; Soweit bisher ermittelt, sollen junge Leute im Alter von 20 Jahren die Täter sein. Friedrich kommt wohl nicht in Frage. Er bestreitet.
Allen 3 Beschuldigten ist noch die Beteiligung. an einer geheimen Militärorganisation zur Last gelegt. Insoweit haben die Ermittelungen keinen Beweis erbracht, so daß dieserhalb das Verfahren demnächst einzustellen ist. Alle 3 Beschuldigten sind am 6. September 1921 auf Veranlassung dar Zentralstelle festgenommen, dem zuständigen Amtsgericht in Neustadt 0/S vorgeführt, nach ihrer verantwortlichen Vernehmung aber entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts weder der Tatverdacht dringend noch der Fluchtverdacht begründet sei. Fluchtverdächtig waren jedoch alle 3 Beschuldigten, da das Freikorps „Oberland“ zudem sie gehört hatten, längst aufgelöst war, und sie selbst weder eine Beschäftigung noch eine feste Wohnung hatten. Der Tatverdacht gegen Scheidel und Lembert war nicht dringend, dagegen hätte von Beulwitz sofort der ihm zu Last gelegten Tat überführt werden können, wenn der neben dem Amtsgerichtsgebäude wohnende Zollrat Brunk, den von Beulwitz beschwindelt hat, herbeigeholt und diesem gegenübergestellt worden wäre. Über die angeblich beschlagnahmten, weiteren 88 Pferde, 8 Wagen und 3 Motorräder. sind mir Anzeigen nicht erstattet worden. Anscheinend lagen dieser Beschlagnahme keine strafbaren Handlungen zu Grunde ,sondern nur Vorbeugungsmaßregeln. |