Netzwerk und Diagramme im Komplex Gump: Unterschied zwischen den Versionen
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
Ajnat (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 46: | Zeile 46: | ||
Der damalige Polizeipräsident Ernst Pöhner und sein treuer Berater, Oberamtmann Frick , waren die einzigen höheren Staatsbeamten, die schon damals den Mut besaßen, erst Deutsche und dann Beamte zu sein.<br> | Der damalige Polizeipräsident Ernst Pöhner und sein treuer Berater, Oberamtmann Frick , waren die einzigen höheren Staatsbeamten, die schon damals den Mut besaßen, erst Deutsche und dann Beamte zu sein.<br> | ||
<br><br> | <br><br> | ||
1918 nach Ende des Ersten Weltkriegs entstanden vielerorts Bürger- Einwohner- oder Stadtwehren, freiwillige, ehrenamtliche und auf nebenberuflicher Mitgliedschaft beruhende Verbände, die in der unruhigen jungen Weimarer Republik in lokalem Wirkungsbereich Aufgaben des Selbstschutzes wahrnahmen. Dies geschah auf Anweisung des Reichswehrministerium am 22. März 1919 an alle Generalkommandos: <i>lokale Bürgerwehren zu zentral gelenkten Einwohnerwehren auf Landesebene nach einheitlichem Muster auszugestalten. Die neu geschaffenen Einwohnerwehren sollten über eine Reichszentrale dann direkt der Reichswehrführung unterstellt werden. Als Aufgabenbereich wurde ein lokaler Ordnungsdienst im Zusammenwirken mit der örtlichen Polizei definiert. Im Notfall sollten die Einwohnerwehren jedoch als stille Heeresreserve dienen.</i> Die Alliierten verstanden die Einwohnerwehren weiterhin als Wehrersatzformation, die gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages, -der am 10. Januar 1920 in Kraft trat -aufzulösen seien. Nach dem gescheiterten Kapp-Putsch vom 13. März 1920 verfügte der preußische Innenminister die Auflösung der Einwohnerwehren. Dieser Verfügung schlossen sich im Sommer 1920 die übrigen Länder des Reiches und das Reich an. Lediglich Bayern weigerte sich, seine Einwohnerwehren aufzulösen und hielt den Apparat- auch begünstigt durch Pöhners opponente Haltung-ein weiteres Jahr am Leben.<br> | |||
Nach Kriegsende 1918 war das Land voll von Waffen, Geräten und Munition. Nur ein Teil davon wurde gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrags abgeliefert. Einen Teil der in Bayern befindlichen Bestände kontrollierten <b>Franz Ritter von Epp</b> (Gründer des Freikorps Epp) -als Kommandeur der Schützenbrigade 21- bzw. sein im Stab der Brigade zuständiger Offizier, Hauptmann <b>Ernst Röhm</b> (der spätere Führer der Sturmabteilung (SA)) Durch die Ernennung Epps zum "Infanterieführer VII" am 1. Januar 1921 erweiterte sich die Zuständigkeit Röhms, dem Epp freie Hand ließ, auf ganz Bayern. Die Existenz von Waffenlagern in Bayern war ein offenes Geheimnis. Ihre Verwaltung durch die Bayerische Reichswehr geschah allerdings im Verborgenen.<br> | |||
===Übersicht 1=== | ===Übersicht 1=== | ||
[[Datei:Diagramm1.PNG|800px]] | [[Datei:Diagramm1.PNG|800px]] | ||