Der Tatverdacht gegen Adolf Gump: Unterschied zwischen den Versionen

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| style="background: #E5E5E5;| Denkschrift des Reichsjustizministeriums zu "Vier Jahre Politischer Mord"
| style="background: #E5E5E5;| Denkschrift des Reichsjustizministeriums zu "Vier Jahre Politischer Mord"
| style="background: #E5E5E5;|Text folgt…
| style="background: #E5E5E5;|Das Standrecht des Freikorps Oberland<br>
Der Besitzer des Hotels „Deutsches' Haus" in Krappitz, Va l e n t z y k, hatte sich während der französischen Besatzung Obschlesiens verhaßt gemacht, weil die französische Intendantur in seinem Hause untergebracht war. Außerdem lag er in Streit mit seiner Frau. Diese äußerte ihrem Geliebten, dem Kriminalleutnant Dressel aus Augsburg gegenüber, es liege ihr nichts an Tausenden von Mark wenn ihr Mann beseitigt würde.  Valentzyk wurde im Mai 1921 auf Grund verschiedener Anschuldigungen ins Gefängnis in Krappitz gebracht. Dort wurde Ende Mai 1921 auf Befehl des Leiters der Kriminalabteilung der Nachrichtenzentrale Oberland, Kriminalinspektor Friedrich (alias Fischer) aus Bernburg in Anhalt, von dem Pferdewärter Eduard Seirer aus Pasing, Gräfstraße 5 und dem Kriminalwachtmeister Joseph Gump aus Karlskron bei Garmisch abgeholt und in der Richtung Leschnitz einen Wald gebracht. Dort warteten Friedrich und Dressel. Gump und Dressel gingen, nachdem sie einen Spaten unter dem Kutschersitz vorgezogen hatten, in den Wald. Seirer bewachte den Gefangen Friedrich blieb mit dem Motorrad in einiger Entfernung zurück. Valentzyk wurde dann in den Wald hinter eine kleine Anhöhe geführt und dort von Gump erschossen. Am 30. Juni 1921 rückte die Nachrichtenzentrale Oberland nach Leobschütz ab. In der Kolonne wurden    K a r l  G ör l i t z aus Görlitz in Schlesien Apothekerlehrling in Gogolin und der Gemeindevorsteher S t e p h a n  S t e l l m a c h aus Bismarckhütte in Oberschlesien als Gefangene mitgeführt. Sie wurden dann von Gump in einem Bagagewagen über Schönau nach Kleinbergau gebracht und mußten dort in einem Pferdestall übernachten. Am andern Morgen früh wurden sie auf der Straße nach Kasimir zu Fuß von Gump und einem gewissen Mußweiler (alias Weiland) aus Hamburg weitertransportiert. Nach etwa 10 Minuten wurden die Gefangenen links ab in den Wald geführt, von Mußweiler erschossen und an der Mordstelle vergraben. Görlitz verfügte vor seiner Ermordung, daß seine Braut sein Vermögen von 10 000 M. sowie das silberne Zigarettenetui, das er bei sich trug, erben sollte. Das Zigarettenetui hat sich jedoch Mußweiler angeeignet. („Münchener Post", 19. Oktober 1921.) Major Horadam vom Oberland behauptete in seiner Berichtigung an die „Münchener Post": „Wenn Plünderer erschossen wurden, so geschah das auf Grund des vom Kommando verhängten Standrechts." Nach seiner Auffassung war also Oberland berechtigt, das Standrecht zu verhängen und als Richter und Strafvollstrecker zugleich zu fungieren.
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