Spurensicherung 1922: Unterschied zwischen den Versionen
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===Tatortbegehung (Inaugenscheinnahme)=== | ===Tatortbegehung (Inaugenscheinnahme)=== | ||
Nichts konnte den Tatort so genau beschreiben, als ihn mit eigenen Augen gesehen zu haben. Um diese Eindrücke festzuhalten und auch anderen Personen Informationen über den Tatort zu vermitteln war der Lokalaugenschein von größter Wichtigkeit. | |||
Worauf zu achten war: | |||
*Kontamination durch Zeugen und Polizisten verhindern | |||
*Dokumentation des Tatortes (Temperatur, Belüftung, Wärmequellen...) in Skizzen und beschreibendem Protokoll | |||
*Identifizierung von Auffälligkeiten, die genauer untersucht werden mussten: | |||
**Opfer/ Einzeltatorte | |||
**Einbruchspuren | |||
**Blutspuren | |||
**Fingerabdrücke/Fußabdrücke | |||
**Auffälligkeiten wie Beschädigungen, Spuren von Durchsuchungen | |||
**Indizien zum Tatzeitpunkt | |||
**Indizien zum Tathergang | |||
===Dokumentation des Tatortes=== | ===Dokumentation des Tatortes=== | ||
Für die spätere Nachvollziehbarkeit war die sorgfältige Beschreibung und Abbildung eines Tatortes wichtig. Es gab keine zweite Gelegenheit, den Tatort genauso wieder vorzufinden und zu beschreiben. | |||
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|width="30%"|[[Datei:Bullet.gif]] Augenscheinsprotokoll (aus der Tatortbegehung) | |||
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===Tatortskizzen=== | ===Tatortskizzen=== | ||
===Tatortfotografie=== | ===Tatortfotografie=== |
Version vom 19. Januar 2025, 16:17 Uhr
Auch wenn die technischen Methoden nicht mit den heutigen vergleichbar waren, so waren doch die Grundsätze der Tatortsicherung ähnlich: der Tatort sollte möglichst unberührt und in Ruhe vom Erkennungsdienst untersucht werden können, nachträgliche Spurenlegung durch Schaulustige oder die Ermittler selbst waren zu vermeiden und wo man die Untersuchung nicht vor Ort durchführen konnte, sollten die zu untersuchenden Gegenstände gesichert und zu den Experten transportiert werden.
Viele dieser Methoden waren den Ermittlern vor Ort gar nicht oder nur unzureichend bekannt. Zeitnot und finanzieller Druck taten ihr Übriges dazu, warum zuweilen manche theoretisch bekannten Maßnahmen in der Praxis nicht angewandt wurden.
Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Grenzen der Sicherung von Spuren an einem Tatort im Jahr 1922.
Inhaltsverzeichnis Spurensicherung
Tatortbeschreibung
Zur späteren Zuordnung der gesicherten Spuren und ihrer Auswertung war schon damals die Tatortbeschreibung unersetzlich.
Tatortbegehung (Inaugenscheinnahme)
Nichts konnte den Tatort so genau beschreiben, als ihn mit eigenen Augen gesehen zu haben. Um diese Eindrücke festzuhalten und auch anderen Personen Informationen über den Tatort zu vermitteln war der Lokalaugenschein von größter Wichtigkeit.
Worauf zu achten war:
- Kontamination durch Zeugen und Polizisten verhindern
- Dokumentation des Tatortes (Temperatur, Belüftung, Wärmequellen...) in Skizzen und beschreibendem Protokoll
- Identifizierung von Auffälligkeiten, die genauer untersucht werden mussten:
- Opfer/ Einzeltatorte
- Einbruchspuren
- Blutspuren
- Fingerabdrücke/Fußabdrücke
- Auffälligkeiten wie Beschädigungen, Spuren von Durchsuchungen
- Indizien zum Tatzeitpunkt
- Indizien zum Tathergang
Dokumentation des Tatortes
Für die spätere Nachvollziehbarkeit war die sorgfältige Beschreibung und Abbildung eines Tatortes wichtig. Es gab keine zweite Gelegenheit, den Tatort genauso wieder vorzufinden und zu beschreiben.
Augenscheinsprotokoll (aus der Tatortbegehung) | Tatortskizzen | Tatortfotografie | ||
Detailskizzen bei Auffälligkeiten | Anfertigung einer Umgebungskarte | Befragung von Zeugen über den Zustand des Tatortes |