Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.<br>
Seit dem Tod von Karl Gabriel galt Viktoria als Alleineigentümerin des Anwesens, und ab dem 03.07.1915 stand sie als Solche auch im Grundbuch. Ebenso wurde am 03.07.1915 das Vatergut der Cäzilia Gabriel als Hypothek ohne Brief im Grundbuch eingetragen.<br>
Dadurch dass für Cäzilia lediglich ein Vatergut im Grundbuch eingetragen war, und Viktoria nach Karl Gabriels Tod als Eigentümerin dort gestanden hatte, gab es nach der Tat zunächst eine falsche Erbverteilung, die erst nach dem [[Sachverhalte: Karl Gabriel's Beschwerde zum Erbe|Einspruch]] von Cäzilias Großvater [[Personen: Gabriel Karl sen. |Karl Gabriel sen.]] entdeckt und korrigiert wurde.<br>
Die teils komplexen Vorgänge sind auf den folgenden Spezialseiten detaillierter beschrieben.


==1922==
==1922==