Sachverhalte: Übersicht “Rund um das Erbe”: Unterschied zwischen den Versionen
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Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch<br> | Stirbt einer der Kontrahenten, so soll der überlebende Theil den gesamten Rücklaß, insbesondere auch des unbeweglichen Vermögens zum ausschließlichen Alleineigenthum gegen Haftung für sämtliche Passiven erhalten, jedoch<br> | ||
a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.'' </code> <br> | a)den vorhandenen ehelichen Kindern die Hälfte des reinen Vermögens als Vater oder Muttergut auszeigen.'' </code> <br> | ||
Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] war Alleinerbin und die Kinder [[Personen: Asam Martin | Martin ]] und [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia]] erhielten ein Vatergut. | Genau diese Vorgehensweise fand nach Asams Tod statt, [[Personen: Gruber Cäzilia | Cäzilia verw. Asam]] war Alleinerbin und die Kinder [[Personen: Asam Martin | Martin ]] und [[Personen: Starringer Cäzilia | Cäzilia]] erhielten ein Vatergut. | ||