Sonstiges: Über die Firmung: Unterschied zwischen den Versionen

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Und der umgekehrte Fall, Personen/Familien aus unserem Personenregister, die Paten wurden, bzw. das Patenamt übernahmen
Und der umgekehrte Fall, Personen/Familien aus unserem Personenregister, die Paten wurden, bzw. das Patenamt übernahmen?
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! Verhältnis des Paten zum Firmlings soweit dieses bekannt ist
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Version vom 30. August 2024, 12:46 Uhr

   im Entstehen

Zur Beurteilung, ob oder inwieweit interessante Personen aus unserem Personenregister in die dörfliche Gemeinschaft integriert waren, ist bedeutend zu wissen, wer das Amt des Firmpaten übernahm, bzw. auch ob diese das Amt des Firmpaten für andere Kinder ausgeübt hatten.

Was?

Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen Kirche und im Leben eines katholischen Christen ein wichtiges Ereignis. Theologisch gesehen ist die Firmung die Vollendung der Taufe. In der Urkirche waren Taufe und Firmung ein einziges Sakrament. Erst seit dem 2./3. Jahrhundert begann man allmählich, die Taufe in zwei verschiedene Ritualschritte aufzuteilen, woraus dann im Laufe der Zeit die Firmung hervorging.

Ablauf

Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („ordentlicher Spender“) gespendet. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht (außerordentlicher Spender). Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom (Orts-)Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie.Bis zur Erneuerung des Ritus der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich. Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen, des weiteren beschreibt Deharbe bei der Auswahl des Paten, dass die Firmpaten , eines unsträflichen Wandels und von solchem Alter sein, daß sie die ihnen als Firmpaten obliegenden Pflichten erfüllen können. " Wie bei der Taufe, so entsteht auch hier zwischen dem Paten und der gefirmten Person und deren Eltern eine geistliche Verwandtschaft…“

Firmpate

Normalerweise ist es üblich, dass sich der Firmling einen Firmpaten sucht, dessen Aufgabe es ist, den Firmling bei seiner christlichen Lebensführung zu begleiten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen, um Firmpate zu werden, sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und selbst gefirmt zu sein. Traditionell hat der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten gefeiert.
Das Bistum Augsburg nennt die Voraussetzungen des Firmpaten auf seiner Webseite wie folgt:

bei der Firmung soll dem Firmling "ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt" (c. 892 CIC). Es empfiehlt sich, dass diesen Dienst der Taufpate übernimmt (c. 893 § 2 CIC).

Um das Patenamt bei der Taufe oder bei der Firmung zu übernehmen, gelten folgende Voraussetzungen:

mind. 16 Jahre alt
Taufe, Firmung, Eucharistieempfang
Führung eines christlichen Lebens
nicht mit kirchlichen Strafen belegt
nicht Vater oder Mutter des Täuflings.

Nichtkatholische Christen können grundsätzlich nicht Pate bei der Taufe oder Firmung werden. "Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge [bzw. Firmzeuge], zugelassen werden." (c. 874; vgl. c. 893 CIC).



Personenregister

Firmpaten galten in der kath. Religion als auf Dauer wichtige Bezugspersonen für das Kind, deshalb werden wir hier bei relevanten Personen aus dem Personenregister die Firmung mit den Paten und dem persönl. Bezug soweit es uns möglich ist eintragen.

Datum/Pfarrei Firmling Firmpate Verhältnis des Firmling zum Paten soweit dieses bekannt ist
20.06.1837
Scheyern
Andreas Gruber Schrittenlocher Josef, Gütler in Grainstetten Josef Schrittenlocher (auch Schrittenloher) war der 2. Ehemann von Andreas Grubers Großtante.
12.07.1853
Waidhofen
Martin Sanhüter Thomas Demmelmair, Gütler von Koppenbach  
23.06.1854
Waidhofen
Felicitas Sanhüter Richildis Winter, Gütlerstochter von Gerolsbach die Tante, Richildis war die jüngere Schwester der Mutter
16.07.1862
Waidhofen
Josef Asam Georg Mair, Gütler in Waidhofen Zu Georg Mair, Gütler in Waidhofen , dort wohnhaft auf der Nr. 12, geboren 1813 in Waidhofen und seit 1842 verheiratet, bestand in der gleichen und vorhergehenden Generation keine verwandtschaftliche Beziehung.
11.09.1862
Waidhofen
Cäzilia Sanhüter Richildis Winter, Gütlerstochter von Gerolsbach die Tante mütterlicherseits von Cäzilia, Richildis war die jüngere Schwester der Mutter
02.07.1866
Oberlauterbach
Andreas Hackl Josef Hackl, Gütlerssohn von Aresing Josef Hackl, Gütlersohn Aresing geboren 1845 war der Cousin von Andreas Hackl
21.06.1871
Scheyern
Andreas Gruber Thurner Markus, Bauer von Vieth In den Familien Thurner und Gruber gibt es Vorfahren mit gleichem Familiennamen. Eine noch unbekannte weitschichtige Verwandtschaft kann hier also zutreffen, denn auch im umgekehrten Fall, übernahmen die Eheleute Gruber aus Grainstetten das Amt des Firmpaten bei einigen Kindern der Familie Thurner.
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Michael Gruber
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1872 o. 1873


Waidhofen

Karl Gabriel Johann Greppmair, Schmid in Waidhofen Zu Johann Greppmair, Schmied in Waidhofen , dort wohnhaft auf der Nr. 1, geboren 1825 in Sielenbach und seit 1855 verheiratet, bestand in der gleichen und vorhergehenden Generation keine verwandtschaftliche Beziehung.
15.07.1874
Scheyern
Bernhard Gruber Thurner Markus, Bauer von Vieth siehe bei Andreas Gruber
05.05.1877
Scheyern
Anna Gruber Thurner Katharina, Gütlerin v. Vieth Ehefrau von Thurner Markus. Siehe bei Andreas Gruber
18.06.1879
Oberlauterbach
Franziska Echter Theresia Wagner, Bäuerin in Strobenried  
26.04.1880
Scheyern
Joseph Gruber Thurner Markus, Gütler von Vieth siehe bei Andreas Gruber
23.06.1888
Scheyern
Maria Anna Gruber Thurner Katharina, Gütlerin v. Vieth siehe bei Anna Gruber






Und der umgekehrte Fall, Personen/Familien aus unserem Personenregister, die Paten wurden, bzw. das Patenamt übernahmen?

Datum/Pfarrei Firmpate Firmling Verhältnis des Paten zum Firmlings soweit dieses bekannt ist
Pfarrei Waidhofen
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Fragen/ Bemerkungen

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da in den Firmbüchern der Pfarrei einerseits Jahrgänge fehlen, und andrerseits bei nicht zweifelsfreier Zuordnung eine Person nicht aufgenommen wurde. Zum Beispiel, wenn dort nur der Name ohne weitere Angaben eingetragen war.


Quellen

Diözesanarchiv Augsburg
Bistum Augsburg Paten - Welche Voraussetzungen müssen Tauf- oder Firmpaten erfüllen?
Wikipedia Firmung Gründliche und leichtfaßliche Erklärung des katholischen Katechismus ..., Band 3, von Joseph Deharbe, 1888