Zeitungsartikel: 1922-04-06 Bonner Zeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''''München,'''' 5. April. '''Sechsdacher Mord.''' Die Münchener Polizeidirektion hat über den sechsfachen Mord in der schwäbischen Gemeinde Wangen eine Mitteilung erhalten, aus der hervorgeht, daß folgende Personen zu den Ermordeten gehören: Das siebig Jahre alte Ehepaar Krüger, deren verwitwete Tochter, ein neunjähriges Mädchen, ein zweieinhalbjähriger Knabe und eine 45jährige Dienstmagd. Alle sechs Personen waren mit einer sogenannten Kreuzhacke erschlagen. Das Vieh im Stalle war losgelassen. Sämtliche Behältnisse waren durchwühlt. Die Tat muß bereits in der Nacht zum 1. April verübt worden sein. Was geraubt wurde, ist noch nicht bekannt. Von den Tätern fehlt jede Spur. | '''''München,''''' 5. April. '''Sechsdacher Mord.''' Die Münchener Polizeidirektion hat über den sechsfachen Mord in der schwäbischen Gemeinde Wangen eine Mitteilung erhalten, aus der hervorgeht, daß folgende Personen zu den Ermordeten gehören: Das siebig Jahre alte Ehepaar Krüger, deren verwitwete Tochter, ein neunjähriges Mädchen, ein zweieinhalbjähriger Knabe und eine 45jährige Dienstmagd. Alle sechs Personen waren mit einer sogenannten Kreuzhacke erschlagen. Das Vieh im Stalle war losgelassen. Sämtliche Behältnisse waren durchwühlt. Die Tat muß bereits in der Nacht zum 1. April verübt worden sein. Was geraubt wurde, ist noch nicht bekannt. Von den Tätern fehlt jede Spur. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2018, 19:51 Uhr
Detailinformationen
Datum
06. April 1922
Ort
Bonn
Art des Dokumentes
Zeitungsbericht
Verfasser
unbekannt
Verfasst für
Bonner Zeitung
Verfügbar
Inhalt
München, 5. April. Sechsdacher Mord. Die Münchener Polizeidirektion hat über den sechsfachen Mord in der schwäbischen Gemeinde Wangen eine Mitteilung erhalten, aus der hervorgeht, daß folgende Personen zu den Ermordeten gehören: Das siebig Jahre alte Ehepaar Krüger, deren verwitwete Tochter, ein neunjähriges Mädchen, ein zweieinhalbjähriger Knabe und eine 45jährige Dienstmagd. Alle sechs Personen waren mit einer sogenannten Kreuzhacke erschlagen. Das Vieh im Stalle war losgelassen. Sämtliche Behältnisse waren durchwühlt. Die Tat muß bereits in der Nacht zum 1. April verübt worden sein. Was geraubt wurde, ist noch nicht bekannt. Von den Tätern fehlt jede Spur.
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