Sachverhalte: Das zunächst vom Staat eingezogene Goldgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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*09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]]in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
*09.05.1922:Das Finanzamt Schrobenhausen teilt [[Personen: Starringer Cäzilia |Cäzilia Starringer]]in einem Vollstreckungsbescheid mit, daß das vorgefundene Gold-und Silbergeld zu Gunsten des Reiches verfallen sei, da die Ermordeten dies bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer und der Vermögenszuwachssteuer vorsätzlich verschwiegen hätten. Cäzilia Starringer wird angewiesen, die Abgabe der Münzen bei der Finanzkasse- bzw. dem Amtsgericht Schrobenhausen zu veranlassen, andernfalls würde die zwangsweise Beitreibung erfolgen. Für einen Widerspruch gegen diesen Bescheid wird ihr eine Frist von einem Monat eingeräumt.<br>
*17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.<br>
*17.05.1922: Einem Aktenvermerk ist zu entnehmen, daß der  Einspruch seitens der Erben bereits erfolgte.<br>
*22.09.1922:<br>
*22.09.1922:<br>Bei der Angabe der Hinterlassenschaften der einzelnen Erblasser wird angegeben, daß das Geld bis zur Verbescheidung der Steuerhinterziehungssache bei der Hinterlegungsstelle des Gerichts verbleibt.<br>
*18.10.1922:<br>
*18.10.1922:<br>
*05.02.1923:<br>
*05.02.1923:<br>
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