Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich "zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | 2) Unterschlagung von Sachen, die er im Gewahrsam hatte und die dem Oberschlesischen Selbstschutz gehörten, nämlich "zweier Pferde,einer Schreibmaschine, Aktenmaterials, eines Motorrades sowie Waffen und Munition. Diesbezüglich ist Friedrich überführt, da er die Pferde ohne Genehmigung der Hauptabwickelungsstelle in Breslau verkauft hat und die übrigen Sachen trotz Auflösung das Selbstschutzes nicht abgeliefert hat.<br> | ||
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3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br> | |||
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