Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat: Unterschied zwischen den Versionen
Aktencheck: zum Verbleib des Täters auf dem Hof nach der Tat (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. September 2023, 21:56 Uhr
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*Wer hat den Hund kurz vor der [[Sachverhalte: Die Auffindung|Auffindung]] umgeleint? | |||
**war es möglich, daß der/die Täter während der Anwesenheit des Monteurs noch auf dem Hof waren? Hofner berichtet in seiner Aussage [11] 1925 darüber den Hund angeleint an der Haustür gesehen zu haben, während er bei der [[Sachverhalte: Die Auffindung|Auffindung]] nur wenig später im Stall gewesen ist. | **war es möglich, daß der/die Täter während der Anwesenheit des Monteurs noch auf dem Hof waren? Hofner berichtet in seiner Aussage [11] 1925 darüber den Hund angeleint an der Haustür gesehen zu haben, während er bei der [[Sachverhalte: Die Auffindung|Auffindung]] nur wenig später im Stall gewesen ist. | ||
*Stand die Scheunentür schon bei der Ankunft von Albert Hofner [11] offen? | |||
** Hätte er dieses bei den von ihm gegangen [[Sachverhalte: Hofners Weg|Wegen]] sehen können? | ** Hätte er dieses bei den von ihm gegangen [[Sachverhalte: Hofners Weg|Wegen]] sehen können? | ||
** Oder war die Scheunentür bereits seit Samstag (Aussage Kaffeehändler Schirovsky [4]) offen und wurde durch den Wind bewegt? | ** Oder war die Scheunentür bereits seit Samstag (Aussage Kaffeehändler Schirovsky [4]) offen und wurde durch den Wind bewegt? |