Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. November 2012, 16:18 Uhr
, vor 12 Jahren→Die Erbverteilung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
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Die rechtliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbbrechtigenten Personen dar.<br> | Die rechtliche Erbfolge erfolgt nach Ordnungen. Diese Ordnungen stellen eine Art "Rangfolge" der erbbrechtigenten Personen dar.<br> | ||
Gibt es Erben einer Ordnung, so schliessen sie alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br> | Gibt es Erben einer Ordnung, so schliessen sie alle Erben einer folgenden Ordnung aus.<br> | ||
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Tote nicht erben können. Das Erbe, welches ihnen im Erlebensfall zugekommen wäre, wird zu gleichen Teilen an dessen Abkömmlinge verteilt. Gibt es keine Abkömmlinge, so fällt das Erbe den Personen der darauffolgenden Ordnung zu. | Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Tote nicht erben können (§1923 des BGB). Das Erbe, welches ihnen im Erlebensfall zugekommen wäre, wird zu gleichen Teilen an dessen Abkömmlinge verteilt. Gibt es keine Abkömmlinge, so fällt das Erbe den Personen der darauffolgenden Ordnung zu. | ||
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=== Erben der ersten Ordnung, §1924 === | === Erben der ersten Ordnung, §1924 === |