Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. November 2012, 05:47 Uhr
, vor 12 Jahren→Cäzilia Gruber
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Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und c. Starringer wäre Alleinerbin geworden. | Nachdem es einen Erben in der zweiten Ordung gab, hätte die dritte Ordnung, nämlich die Gruber-Familie, keinen Anspruch auf das Erbe gehabt und c. Starringer wäre Alleinerbin geworden. | ||
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=== Cäzilia | === Cäzilia Gabriel=== | ||
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> | Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> | ||
In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor. | In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor. |