Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches: Unterschied zwischen den Versionen
Sachverhalte: Die tatsächliche Erbverteilung gegenüber der Erbverteilung nach dem damals gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches (Quelltext anzeigen)
Version vom 1. November 2012, 05:46 Uhr
, vor 12 Jahren→Cäzilia Gruber
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=== Cäzilia Gruber=== | === Cäzilia Gruber=== | ||
Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> | Die tatsächliche Erbfolge ist mit den Gesetzen des BGB identisch.<br> | ||
In diesem Fall allerdings erbt C. Starringer den Anteil als Abkömmling der Eltern in der zweiten Ordnung. Die Erben der dritten Ordnung, also die Gruber-Geschwister (deren Kinder), bleiben aussen vor. | |||
== Erklärungsansansätze == | == Erklärungsansansätze == | ||
* Cäzilia Starringer stand als Abkömmling der Cäzilia Gruber in der zweiten Ordnung. Sie war aber nicht die Tochter von Andreas Gruber. So könnte man zu den Erben der dritten Ordung aufgestiegen sein, weil sie kein Abkömmling des Andreas Gruber war und deshalb auch nicht an seine Stelle treten konnte. | * Cäzilia Starringer stand als Abkömmling der Cäzilia Gruber in der zweiten Ordnung. Sie war aber nicht die Tochter von Andreas Gruber. So könnte man zu den Erben der dritten Ordung aufgestiegen sein, weil sie kein Abkömmling des Andreas Gruber war und deshalb auch nicht an seine Stelle treten konnte. |