Dokumente: 1954-02-02 Einstellung Verfahren gegen Gump: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob alle diese Momente, welche den Beschuldigten zweifellos schwer belasten, zur Anklageerhebung gegen ihn ausgereicht haben würden, kann dahingestellt bleiben, da bisher nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte, daß in Richtung gegen Anton Gump vor dem Jahre 1922 eine zur Verjährungsunterbrechung geeignete richterliche Handlung vorgenommen wurde.<br><br>
Ob alle diese Momente, welche den Beschuldigten zweifellos schwer belasten, zur Anklageerhebung gegen ihn ausgereicht haben würden, kann dahingestellt bleiben, da bisher nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte, daß in Richtung gegen Anton Gump vor dem Jahre 1922 eine zur Verjährungsunterbrechung geeignete richterliche Handlung vorgenommen wurde.<br><br>
Die ursprünglichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft [[Orte: Augsburg|Augsburg]] sind beim Brand des Augsburger Justizgebäudes im Jahre 1944 ein Raub der Flammen geworden. Wenn es auch an….bei den Polizeibehörden verschwundenen Zweitschriften im allgemeinen gelungen ist, die früheren polizeilichen Ermittlungen zwar nicht lückenlos aber doch in groben Zügen zu rekonstruieren, so fehlen doch die nur in den zerstörten Gerichtsakten vorhandenen bis 1944 getroffenen gerichtlichen Entscheidungen, Verladungen und Anordnungen. Die in Richtung einer Rekonstruktion dieser xxx stücke angestellten Erhebungen konnten keinen einwandfreien Beweis dafür erbringen, daß tatsächlich eine rechtskräftige Verjährungsunterbrechung erfolgt ist.<br><br>
Die ursprünglichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft [[Orte: Augsburg|Augsburg]] sind beim Brand des Augsburger Justizgebäudes im Jahre 1944 ein Raub der Flammen geworden. Wenn es auch an….bei den Polizeibehörden verschwundenen Zweitschriften im allgemeinen gelungen ist, die früheren polizeilichen Ermittlungen zwar nicht lückenlos aber doch in groben Zügen zu rekonstruieren, so fehlen doch die nur in den zerstörten Gerichtsakten vorhandenen bis 1944 getroffenen gerichtlichen Entscheidungen, Verladungen und Anordnungen. Die in Richtung einer Rekonstruktion dieser xxx stücke angestellten Erhebungen konnten keinen einwandfreien Beweis dafür erbringen, daß tatsächlich eine rechtskräftige Verjährungsunterbrechung erfolgt ist.<br><br>
Zwar konnte aus dem Namensverzeichnis des Amtsgerichts [[Orte: Neuburg a. D.|Neuburg/Do.]] vom Jahre 1922 festgestellt werden, daß Gump schon xxx wegen Raubmords gesucht wurde. Auch bekundete ein ehemaliger Polizeibeamter des LP-Postens Unterbruck (Lkrs. Freising ), daß er im Jahre 1937 oder noch später als Postenchef des vorerwähnten Postens auf Grund einer Anfrage, die entweder von der Staatsanwaltschaft Augsburg oder einem Gericht ausgegangen sei, nach dem Aufenthalt eines Gump geforscht habe. In diesem Auftragsschreiben sei Gump als der Tat in Hinterkaifeck verdächtig bezeichnet gewesen. Demnach wäre anzurechnen, daß nach 1937 der Beschuldigte als Täter in Frage kam und, da nach der Weisung des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Augsburg auf eine Verjährungsunterbrechung in jedem Falle hinzuarbeiten war, die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] unterbrochen worden ist.<br>
Zwar konnte aus dem Namensverzeichnis des Amtsgerichts [[Orte: Neuburg a. d. Donau|Neuburg/Do.]] vom Jahre 1922 festgestellt werden, daß Gump schon xxx wegen Raubmords gesucht wurde. Auch bekundete ein ehemaliger Polizeibeamter des LP-Postens Unterbruck (Lkrs. Freising ), daß er im Jahre 1937 oder noch später als Postenchef des vorerwähnten Postens auf Grund einer Anfrage, die entweder von der Staatsanwaltschaft Augsburg oder einem Gericht ausgegangen sei, nach dem Aufenthalt eines Gump geforscht habe. In diesem Auftragsschreiben sei Gump als der Tat in Hinterkaifeck verdächtig bezeichnet gewesen. Demnach wäre anzurechnen, daß nach 1937 der Beschuldigte als Täter in Frage kam und, da nach der Weisung des damaligen Leiters der Staatsanwaltschaft Augsburg auf eine Verjährungsunterbrechung in jedem Falle hinzuarbeiten war, die [[ Wissen: Verjährung | Verjährung]] unterbrochen worden ist.<br>
Da jedoch keiner der zahlreichen in all den verflossenen Jahren im Landgerichtsbezirk Augsburg tätigen und in Betracht kommenden Richter verbindliche Angaben über eine Verjährungsunterbrechung machen konnte, kann trotz dieser Annahme ein eindeutiger Hinweis für eine solche nicht geführt werden.<br>
Da jedoch keiner der zahlreichen in all den verflossenen Jahren im Landgerichtsbezirk Augsburg tätigen und in Betracht kommenden Richter verbindliche Angaben über eine Verjährungsunterbrechung machen konnte, kann trotz dieser Annahme ein eindeutiger Hinweis für eine solche nicht geführt werden.<br>
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