Dokumente Gump: 1921-11-11 Bericht des Oberstaatsanwalts von Neisse an den Generalstaatsanwalt Breslau vom 11.11.1921: Unterschied zwischen den Versionen
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3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br> | 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung.<br> | ||
4) Diebstahl eines Pferdes im Gasthaus zum Golf von Florenz mittels Einbruches zum Nachteil des Gastwirts Hlubek. Dem Hlubek wurde in der Nacht zum 1. August 1921 aus seinem Stalle ein Pferd entwendet dadurch, daß die Stalltür mittels eines Eggenzinkens gewaltsam erbrochen wurde .Friedrich bestreitet. Der Fall bedarf noch der näheren Aufklärung. <br> | |||
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Version vom 28. Februar 2025, 22:53 Uhr

Quelle
GStA PK, I. HA Rep. 84a Justizministerium, Nr. 54944
Detailinformationen
Datum
11.11.1921
Ort
Neisse
Inhalt
Der Oberstaatsanwalt. Neisse, den 11. November 1921
I. 91 3) unbefugte Ausübung eines Amtes am 8.August 1921 im Gasthaus zum Golf von Florenz bei Ziegenhals . Eri soll ein dort eingestelltes Pferd des Oberschlesischen Selbstschutzes auf Grund des oben erwähnten Polizeiausweises beschlagnahmt haben. Friedrich bestreitet dies, gibt jedoch zu, dieses Pferd gemeinschaftlich mit seinem Untergebenen Baer. verkauft zu haben. Dieser Fall bedarf noch der weiteren Aufklärung. .... |