Sachverhalte: Sühneverfahren / Gerichtsverfahren Schlittenbauer Lorenz gegen Sigl Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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== Was? ==
== [[Wissen: Sühneverhandlung | Sühneverhandlung]] / Gerichtsverfahren zwischen [[Personen: Schlittenbauer Lorenz | Lorenz Schlittenbauer]] und [[Personen: Sigl Jakob | Jakob Sigl]] ==<br>
Laut der Zusammenfassung des Staatsanwaltes Pielmaier hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmaier berichtet aber nur von der letzten Privatklage. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand. <br>
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Laut der [[Dokumente: 1926-11-06 Zusammenstellung des Staatsanwaltes Pielmayr | Zusammenfassung]] des [[Ermittler: Pielmayr Richard | Staatsanwaltes Pielmayr]] hat es zwischen Lorenz Schlittenbauer und Jakob Sigl mehrere Privatklagen gegeben. Pielmayr berichtet aber nur von der letzten Privatklage. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um ein Sühneverfahren handelt oder ob die Verhandlung vor einem Gericht statt fand. <br>


Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach Hinterkaifeck zu Pöll und Sigl gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der Leichen, bzw. den Morden bereits Kenntnis hatte.<br>
Am 04.04.1922 soll Schlittenbauer auf dem Weg nach [[Hinterkaifeck | Hinterkaifeck]] zu [[Personen: Pöll Michael | Michael Pöll]] und [[Personen: Sigl Jakob | Jakob Sigl]] gesagt haben: "„Nachbar, in Kaifeck habens alle erschlagen“. Damit sei nachgewiesen, dass er vor der Entdeckung der [[Personen: Die Opfer von Hinterkaifeck | Leichen]], bzw. den Morden bereits Kenntnis hatte.<br>
Über den Verlauf der Verhandlung und das Urteil berichtet Piemaier jedoch nicht.<br>
Über den Verlauf der Verhandlung und das Urteil berichtet Piemayr jedoch nicht.<br>
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Aus der Aussage des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatre, weil er ihn den "Kaifecker Mörder" nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
Aus der [[Aussagen: 1931-03-30 Schlittenbauer Lorenz | Aussage]] des Lorenz Schlittenbauer vom 30.03.1931 geht hervor, dass Schlittenbauer Sigl angezeigt hatte, weil er ihn den [[Sonstiges: Tatverdächtige | "Kaifecker Mörder"]] nannte. Schlittenbauer gibt an, dass Sigl in einem Sühneverfahren zu einer Zahlung von 40 Mark verurteilt wurde. Ob Sigl das Geld an eine Armenkasse entrichten musste, was zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war, oder an Schlittenbauer bezahlt hatte, geht aus der Aussage nicht hervor.<br>
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Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:  
Am 28.01.1926 war folgende Anzeige im Schrobenhausener Wochenblatt zu lesen:  


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''Oekonom''<br>  
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In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn Johann Schlittenbauer dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein.
In einem weiteren Verfahren habe Schlittenbauer Sigl vorgeworfen, dass er seinen Sohn, [[Personen: Schlittenbauer Johann | Johann Schlittenbauer]], dazu verleiten wollte, einen Meineid zu leisten. Die Art des Verfahrens wird nicht genannt. Es könnte also ein Gerichtsverfahren oder ebenfalls ein Sühneverfahren gewesen sein.
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Da Schlittenbauer die Beschuldingung nicht beweisen konnte oder wollte, wurde er wegen falscher Anschuldigung verurteilt.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Schlittenbauer gab an, er hätte es beweisen können, aber Sigl hätte ihm leid getan und so nahm er die Strafe auf sich.
Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.
Lorenz Schlittenbauer gab an, er wäre 3 Mal gestraft worden. Der Hintergrund dieser Aussage und die Strafen, die er erhalten hatte, ist/sind nicht bekannt.


Dem Weltbildjouranlisten erzählte Sigl 1952, dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die Auffindzeugen Sigl und Pöll ins Haus zu lassen.
In der [[Zeitungsartikel: 1952-05-05 Weltbild | Weltbildausgabe]] vom 05.05.1952 erzählte Jakob Sigl den [[Weltbildjouranlisten | Weltbildjournalisten], dass er zu einer Strafe von 20 Mark verurteilt worden sei, da er von Schlittenbauer wegen Verleumdung angezeigt wurde. Er fragte ihn, wo er denn den Schlüssel her hatte, mit dem er am 04.04.1922 die Haustüre auf Hinterkaifeck aufgeschlossen hatte, um die [[Personen: Auffindungszeugen | Auffindzeugen]] Sigl und Pöll ins Haus zu lassen. Michael Pöll, der Schlittenbauer ebenfalls nach dem Schlüssel gefragt haben soll, wurde nicht angezeigt. Nach der Aussage von Jakob Sigl hatte Schlittenbauer Angst vor Pöll und deshalb hätte er nur ihn angezeigt.


Wenzeslaus Bley berichtet in seiner Aussage vom 08.08.1930 ebenfalls von einer Sühneverhandlung. Sigl soll gesagt haben, dass die Zeugen aus Angst vor Lorenz Schlittenbauer nicht die Wahrheit gesagt hätten.
[[Personen: Bley Wenzeslaus | Wenzeslaus Bley]] berichtet in seiner [[Aussagen: 1930-08-08 Bley Wenzeslaus | Aussage]] vom 08.08.1930 ebenfalls von einer Sühneverhandlung. Sigl soll gesagt haben, dass die Zeugen aus Angst vor Lorenz Schlittenbauer nicht die Wahrheit gesagt hätten.


== Offene Fragen/Bemerkungen ==
== Offene Fragen/Bemerkungen ==